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H5N8 verunsichert die Geflügelwelt

Die Vogelgrippe war ein Thema auf der Mitgliederversammlung des Geflügelwirtschaftsverbandes (GWV) Nordrhein-Westfalen am 18. November 2014 in Haus Düsse.
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Achten Sie auf Ihre Biosicherheit und führen Sie vor allem auch das Besucherbuch gewissenhaft“, appellierte Karl-Frieder Kottsieper, Vorsitzender des GWV Nordrhein-Westfalen (NRW), an seine Verbandskollegen. Diese Empfehlung sprach auch Dr. Thomas Janning auf der Mitgliederversammlung aus. Der Geschäftsführer des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) warnte die Geflügelhalter vor der – bis jetzt – in drei europäischen Ländern und bei drei Geflügelarten aufgetretenen extrem pathogenen Vogelgrippe-Virusvariante H5N8. Die gesamte Geflügelwelt sei stark verunsichert – auch in Asien und Amerika –, denn man wisse derzeit nicht, was mit diesem Virus noch auf die Branche zukomme. Der gesperrte Warenverkehr bringe vor allem den gesamten Markt in Unruhe, sowohl bei Eiern als auch bei Lebendgeflügel. Aus diesem Grund riet Dr. Janning, die Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten, Schadnager noch mehr ins Visier zu nehmen und den Besucherkontakt zu minimieren.

Welche Kosten übernimmt die TSK?

Dr. Annette vom Schloß, Geschäftsführerin der nordrhein-westfälischen Tierseuchenkasse (TSK), informierte die Geflügelhalter darüber, welche Kosten im Falle eines Vogelgrippeausbruchs von der TSK übernommen werden. Dazu zählten neben den Tierverlusten (Entschädigung) auch die Kosten, die mit einem Ausbruch in unmittelbarem Zusammenhang stünden, wie die Tötung und Beseitigung der Tiere. Daneben zahle die TSK auch Beihilfen. Das seien in erster Linie Mittel für prophylaktische Maßnahmen der Seuchenverhütung und für die Förderung der Tiergesundheit, z. B. für die Schadnagerbekämpfung in allen Betrieben der 1000-m-Zone.

Beihilfen leiste die TSK auch bei den Kosten für Reinigungs-, Desinfektions- und Entwesungsmaßnahmen. Allerdings mit Ausnahmen: Wenn die Reinigung und Desinfektion beispielsweise in einem Betrieb mit erheblichen baulichen und hygienischen Mängeln durchgeführt werden müsse, dann würden nicht mehr alle Kosten von der TSK übernommen, betonte sie.

Melden Sie korrekte Tierzahlen

Darauf hingewiesen sei, dass es für den „Versicherungsschutz“ unbedingt erforderlich ist,

  • die korrekte Tierzahl zu melden,
  • den TSK-Beitrag fristgerecht zu bezahlen und
  • alle gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.

Die Tierseuchenkasse werde finanziert durch die Beiträge der Geflügelhalter. In seuchenfreien Zeiten bilde die TSK Rücklagen, um gerade in Regionen mit einer hohen Geflügeldichte für den Ernstfall finanziell gerüstet zu sein. „Die Ausräumung einer 3-km-Zone muss dann finanziert werden“, erklärte Dr. vom Schloß. Sollten die Rücklagen dafür dann nicht ausreichen, könne eine Nacherhebung der TSK-Beiträge erforderlich werden.

Stallabluft überträgt kaum resistente Bakterien

Beim Opfer statt beim Täter schauen - einen neuen Forschungsansatz zum Federpicken stellte Prof. Dr. Friedhelm Jaeger vom Landwirtschaftsministerium NRW vor. Dass der Luftweg aus Hähnchenmastanlagen nicht die wichtige Bedeutung für die Verbreitung resistenter Bakterien hat, wie bisher angenommen, ist ein NRW. Mehr dazu im ausführlichen Bericht zur Mitgliederversammlung des GWV NRW in der DGS 48/2014.