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Erneut zwei Vogelgrippefälle in den Niederlanden

Wieder sind die Grenzen dicht: Zwei neue Fälle Aviärer Influenza gibt es mittlerweile seit gestern in den Niederlanden auf zwei Geflügelbetrieben.

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Wie das niederländische Landwirtschaftsministerium am 20. November 2014 mitgeteilt hat, wurde in Ter Aar in einem Legehennenbetrieb mit rund 43 000 Tieren erneut Aviäre Influenza (AI) festgestellt. Mittlerweile wurde bestätigt, dass es sich hier ebenso um den hochpathogenen AI-Virustypen H5N8 handelt. Der Betrieb befindet sich knapp 30 km nordwestlich von Hekendorp, wo letzte Woche H5N8 in einem Legehennenbetrieb bestätigt wurde. Die Räumung durch die niederländische Lebensmittel- und Verbraucherbehörde entsprechend der Europäischen Regeln wurde sofort anberaumt.

Erneut Verbot für Transport von Geflügel, Eiern, Dung, Stallmist

Um den Betrieb wurde ein Beobachtungsgebiet von 10 km erstellt. In dieser Region befinden sich vier weitere Geflügelfarmen. Es wurden unmittelbar Maßnahmen ergriffen, um einer weiteren Verbreitung vorzubeugen. Somit gilt seit Donnerstag, dem 20. November, 14 Uhr, erneut ein Totalverbot für den Transport von Geflügel, Eier, Dung und Stallmist für maximal 72 Stunden. Für gemischte Betriebe mit Geflügel gilt das Transportverbot auch für andere Tiere des Betriebs.

Kamperveen/ Niederlande: Weiterer Betrieb betroffen

Ferner ist in Kamperveen in der Region Overijssel in den Niederlanden in einem Geflügelbestand mit insgesamt 10 000 Tieren erneut ein Fall von Aviärer Influenza festgestellt worden. Um was für Geflügel es sich dabei genau handelt, ist bisher noch nicht bekannt. Auch hier wurde der HI-Typ H5 bestätigt. Die N-Ziffer und ob es sich um eine hoch- oder niederpathogene Variante des Erregers handelt, muss noch überprüft werden. Im 10 km weiten Beobachtungsgebiet befinden sich 34 weitere Geflügelfarmen.

Biosicherheitsmaßnahmen: Schadnager nicht vergessen

Wie das Friedrich-Loeffler Institut (FLI) zu den möglichen Ursachen des Ausbruchs der Geflügelgrippe mitteilte, sei neben der möglichen Einschleppung durch Personen, Waren, Futter oder Wasser auch ein Eintrag durch infizierte Wildvögel nicht auszuschließen. Hinweise aus Mitgliedskreisen weisen darauf hin, dass durchaus auch Schadnager eine Eintragsquelle darstellen könnten. Vor diesem Hintergrund appelliert der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) an alle Geflügelhalter, die Schadnagerbekämfung noch intensiver durchzuführen und verstärkt auf die Biosicherheit in den Haltungen und Krankheitsanzeichen bei ihren Tieren achten.

Die Untersuchung läuft weiter

Unterdessen läuft die Untersuchung nach dem Erregereintrag in Mecklenburg-Vorpomnmern weiter. Es sei wie ein Puzzlespiel, sagt Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister, Dr. Till Backhaus. Lesen Sie mehr dazu auf der Internetseite seines Ressorts.

Epidemiologische Untersuchungen in Mecklenburg-Vorpommern