H5N8 in den Niederlanden und Großbritannien
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Dasselbe hochpathogene Virus der Aviären Influenza (AI) wie in Mecklenburg-Vorpommern, H5N8, wurde am Sonntag, dem 16. November 2014, in einem niederländischen Legehennenbestand mit 150 000 Tieren in Bodenhaltung in Hekendorp, Gemeinde Oudewater, Provinz Utrecht, nachgewiesen. Auch dort wurden die üblichen Maßnahmen eingeleitet. Seit dem 16. November galt außerdem in den Niederlanden für 72 Stunden eine Transportsperre für Geflügel, Eier, Dung und Stallmist. Des Weiteren haben dort am 17. November alle Geflügelverarbeitungsbetriebe die Arbeit eingestellt.
Der Befund des hochpathogenen Influenzavirus H5N8 ist zudem auf einem Entenbetrieb in Yorkshire, Großbritannien, bestätigt worden.
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt appellierte an die Geflügelhalter, alle Schutzmaßnahmen strikt einzuhalten. Noch sei nicht geklärt, auf welchem Weg der bislang nur in Asien verbreitete AI-Virustyp in Europa eingeschleppt wurde und wie er sich verbreite, so Schmidt. Das Bundesagrarministerium (BMEL) wies darauf hin, dass bei erhöhter Mortailität die Ursachenforschung innerhalb von 24 Stunden wichtig ist. Der Besitzer des Geflügels hat sicherzustellen, dass jede Person, die Geflügel ein- und ausstallt, vor Beginn der Tätigkeit gereinigte Schutzkleidung oder Einwegkleidung anlegt. Die Schutzkleidung ist gleich nach Gebrauch vom Tierhalter zu reinigen und zu desinfizieren, Einwegkleidung ist unschädlich zu beseitigen.
Zur Einhaltung seuchenhygienischer Maßnahmen gehören z. B. die Sicherung der Ställe gegen unbefugten Zutritt sowie das Tragen von Schutzkleidung und die Reinigung und Desinfektion. Da ein Übertragungsweg der AI über Wildvögel nicht ausgeschlossen werden kann, gilt für Freilandgeflügel, dass es nur an Stellen gefüttert werden soll, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Zudem soll Geflügel nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und andere Gegenstände, mit denen das Nutzgeflügel in Kontakt kommen können, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Erinnert sei zudem an die Schadnagerbekämpfung. Die stark gewachsene Population der Ratten und Mäuse, die mit der Kälte in die Ställe drängen, muss unbedingt ferngehalten werden.