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H5N8: Sperrbezirk bleibt bis mindestens 01. Dezember 2014

Der Krisenplan des Landes hat bei H5N8 in Mecklenburg-Vorpommern gut funktioniert. Nun gilt es weiter, die Ursache der Geflügelpest herauszubekommen.
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„Der Krisenplan des Landes hat bei H5N8 hat sehr gut funktioniert. Nun gilt es weiter, die Ursache der Geflügelpest herauszubekommen. Hier wird das Landeskrisenzentrum weiter federführend alles daran setzen“, so Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLUV) des Landes Mecklenburg-Vorpommern, über die aktuelle Situation.

Insgesamt wurden seit dem Ausbruch und der amtlichen Feststellung von H5N8 rund 1 100 Proben aus Beständen und Umgebung genommen, die alle, bis auf die aus dem Seuchenbetrieb negativ ausfielen (Stand 10. November, 18 Uhr).

„Dass die Seuche sich anscheinend nicht weiter ausgebreitet hat, ist an sich ein gutes Zeichen. Die Ursachensuche läuft unterdessen federführend durch das Landeskrisenzentrum und den Landkreis weiter“, betonte der Minister. So werden Personenkontakte, Transportwege oder Futtermittel weiter untersucht. Auch steht das Landeskrisenzentrum im engen Kontakt zu den benachbarten Bundesländern, um die Wege der Transportfirmen oder des Bestandtierarztes nachzuverfolgen und mögliche Ansteckungswege zu finden. „Das Problem ist auch, dass wir in einer globalsierten und immer dichter werdenden Welt leben. Es kann durchaus sein, dass wir die Ursache nicht herausbekommen. Dies ist weltweit gesehen keine Seltenheit. Dennoch werden wir weiter an der Ursachenforschung arbeiten und hoffen, dass dies nur ein singuläres Ereignis ist und bleibt“, sagte Dr. Backhaus heute in Schwerin.

Am Montag, dem 10. November wurden die Grobreinigung und die Desinfektion des Betriebes amtlich abgenommen. Das heißt, dass der Sperrbezirk (3 km) frühestens am 01. Dezember aufgehoben und dann in einen Beobachtungsbezirk (10 km) umgewandelt wird. Dieser wird dann nochmals für 30 Tage bestehen. Der jetzige Beobachtungsbezirk kann frühestens am 10.12. aufgehoben werden. Das gilt ebenso für das Risikogebiet (50 km) und heißt: das Aufstallungsgebot bleibt bis dahin bestehen. Voraussetzung für die Aufhebung ist, dass keine neuen H5N8-Fälle bekannt werden. Außerdem gilt es abzuwarten, ob die EU-Kommission das Gebiet für den europäischen Warenverkehr wieder frei gibt. Sie hat eine Sperrung bis zum 22.12. verfügt.

Aufgrund der aktuellen Diskussion rund um die Geflügelpest weist der Dr. Backhaus darauf hin, dass die Haltungsart und die Größe eines Betriebes für einen möglichen Ausbruch nicht maßgeblich sind. „Drei Beispiele möchte ich Ihnen geben: so war die Vogelgrippe 2006 eine Wildgeflügelpest ohne jeglichen Eintrag durch Nutztiere. Außerdem war im Mai dieses Jahres eine Biofreilandhaltung in den Niederlanden mit 8 000 Hühnern betroffen. Erst im Oktober war ein Arche-Hof in Nordrheinwestfalen betroffen. 1000 Stück Geflügel mussten getötet werden. Freilandhaltung, bio, mehr Tierschutz als nötig etc. schützen nicht vor Vogelgrippe. Dem Virus ist die Größe des Betriebes schlichtweg egal. Was helfen kann, ist die Einhaltung der Bestandshygiene, die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen. Doch einhundert Prozent Sicherheit wird es leider nie geben“, mahnte der Minister.