Hochpathogenes AI-Virus bei Puten in Mecklenburg-Vorpommern festgestellt
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Laut dem Landwirtschaftsministerium in Mecklenburg-Vorpommern (MLUV) wurde bei Tieren einer Mastputenhaltung in der Region Altkreis Uecker-Randow ein hochpathogenes aviäres Influenzavirus vom Subtyp H5N8 festgestellt. Dem Vernehmen nach soll es sich um 31 000 Tiere handeln. Dieser bisher nur aus dem asiatischen Raum bekannte Subtyp wurde erstmalig in einem Geflügelbestand in Europa nachgewiesen. Auch in der Wildvogelpopulation wurde dieser Subtyp bisher nicht festgestellt.
Laut dem Nationalen Referenzzentrum für aviäre Influenza, dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), dessen Experten derzeit vor Ort Haltungsbedingungen, Transportaktivitäten Wildvögel und Hausgeflügel etc. untersuchen, weisen erste Untersuchungen eine nahe Verwandtschaft zu einem hochpathogenem H5N8-Virus auf, das seit Anfang des Jahres vor allem in Südkorea sowohl bei Geflügel als auch bei Wildvögeln auftritt; China und Japan meldeten ebenfalls Fälle.
In der Umgebung des betroffenen Betriebes in Vorpommern befinden sich Wildvogelbiotope. Sehr plötzlich seien Tiere in dem Bestand in Vorpommern schwer erkrankt, das Geschehen war verbunden mit hohen Tierverlusten, so das Ministerium. Nach Bestätigung des Befundes durch das FLI begann das zuständige Veterinäramt unverzüglich mit der Einleitung der nötigen Maßnahmen. Dazu gehören u.a. die Sperre des Betriebes, die Vorbereitung zur Tötung und unschädliche Beseitigung der Tiere und die Reinigung und Desinfektion der Stallungen.
Um den Ausbruchsbestand wurde ein Sperrbezirk von 3 km und ein Beobachtungsgebiet von mindestens 10 km eingerichtet. In den Restriktionszonen ist sämtliches Geflügel aufzustallen. Zusätzlich ist in anderen festgelegten Risikogebieten im Land, die im Zusammenhang mit dem Vogelzug und der Überwinterung von Wildvögeln stehen, z. B. die Ostseeküste sowie die Binnenseen, sowie im Umkreis von 50 km um den betroffenen Bestand eine Aufstallung nötig. Nach bisherigem Erkenntnisstand ist nur ein Betrieb betroffen, Untersuchungen in Betrieben der 3 km Sperrzone und 10 km Überwachungszone laufen an. Im Umkreis von 10 km sollen sich nur Tierhaltungsbetriebe mit Kleinsttierhaltung befinden, insgesamt 500. Vorgesehen ist die Tötung der Geflügelbestände in einem Radius von 3 km um den Ausbruchsbestand, das würde knapp 1300 Stück Geflügel betreffen.
Geflügelhalter sollten auf Anzeichen einer Infektion achten, besonders auf erhöhte Sterblichkeitsraten und gegebenenfalls den Amtsveterinär verständigen. Landesagrarminister Dr. Till Backhaus mahnte v.a. auch Freilandgeflügelhalter außerhalb der Aufstallungsgebiete zu Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen. Besonders gehöre dazu, unklare Krankheits- bzw. Todesfälle bei Geflügel durch eine schnellstmögliche Untersuchung auf Geflügelpest abzuklären. Des Weiteren dürfe Wildvögeln kein Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen gewährt und Tiere nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem wildlebende Vögel Zugang haben. In allen Verdachtsfällen sei umgehend das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu informieren.
Nach derzeitigem Kenntnisstand wurde eine Übertragung auf den Menschen bisher nicht festgestellt. Ein Bürgertelefon wurde eingerichtet: Tel. (03 85) 5 88 60 66.