Was tun mit verletzten oder kranken Tieren?
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Tierhalter empfinden die Nottötung im Bestand als notwendiges Übel ihrer Arbeit. Keiner tut es gern, aber wenn ein Tier krank ist und leidet, dann gibt es manchmal keine Alternative. Das wurde auf dem Geflügelforum des Geflügelwirtschaftsverbandes Baden-Württemberg am 21. Oktober in Weilheim-Teck deutlich.
Nicht ohne Betäubung
Wann liegt ein vernünftiger Grund vor, ein Tier im Bestand zu töten, und wie mache ich das am besten und rechtskonform? Die gesetzlichen Grundlagen, die Tierhalter im Tierschutzgesetz und in der Tierschutz-Schlachtverordnung finden, erläuterte Dr. Rebecca Holmes vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Sie betonte, dass in Deutschland eine Tötung nicht ohne Betäubung stattfinden dürfe. Außerdem dürfe nur derjenige ein Wirbeltier töten, der die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten habe. Diese würden im Rahmen der landwirtschaftlichen Ausbildung erworben. Allerdings reiche die Sachkunde nicht aus, Tötungen routinemäßig durchzuführen. Die Anzahl der Tiere, die pro Person und Tag durch Kopfschlag betäubt und durch Genickbruch getötet werden dürfen, sei begrenzt auf 70.
Als mögliche Tötungsverfahren, die sofort nach der Betäubung durchgeführt werden müssten, nannte sie u. a. das Entbluten bzw. die Dekapitation (= Abtrennung des Kopfes), die Anwendung von Kohlendioxid oder anderen Gasen sowie den Genickbruch, der ab einem Lebendgewicht von 3 kg nur mit mechanischen Mitteln wie beispielsweise einer geeigneten Zange durchgeführt werden dürfe. Die tödliche Injektion dürfe nur der Tierarzt ausführen. Ausführlich ging Holmes auf die Betäubungsverfahren – den penetrierenden und den nicht penetrierenden Bolzenschuss, den stumpfen Schlag auf den Kopf sowie die Elektrobetäubung mittels Kopfdurchströmung – und ihre Eignung für die verschiedenen Geflügelarten bzw. Tiergewichte ein. Und sie erklärte, wie man erkennt, ob die Betäubung ausreichend ist.
Ein Krankenstall ist sinnvoll
Dr. Jürgen Emele vom Geflügelgesundheitsdienst in Aulendorf sprach darüber, wann eine Nottötung angeraten ist und wann nicht. Er ging zudem auf die berechtigte Angst der Geflügelhalter ein, dass ihre Bestände heimlich gefilmt werden würden. Vor allem die durchaus sinnvollen Krankenabteile würden gern aufgenommen, um vermeintlich skandalöse Zustände zu dokumentieren. „Aber ein Krankenstall ist kein Skandal! Es wird immer wieder kranke oder verletzte Tiere im Stall geben, und dann müssen Sie schnell entscheiden, ob Sie ein solches Tier absondern und behandeln oder töten. So oder so müssen Sie immer zeitnah handeln“, stellte der Tierarzt fest.
Dagegen hätten zurückgebliebene Tiere eine Chance, wenn sie nicht zu klein sind, um an Futter und Wasser zu kommen. Wie Emele weiter betonte, könnten nicht alle Tiere gleich sein, sondern es gebe immer wieder auch Abweichungen – sei es beim Gewicht oder z. B. bei der Anatomie, und nicht jede Anomalie rechtfertige eine Tötung. Wichtig sei vielmehr, dass die Tiere keine Schmerzen haben, nicht leiden und Trog und Tränke gut erreichen könnten.
Erfolgreiche Eiererzeuger schauen auf jeden Cent. Das war das Thema von Dr. Michael Lüke, LTZ Cuxhaven, auf dem 21. Geflügelforum in Baden-Württemberg. Mehr dazu lesen Sie in der DGS 45/2014.