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Neue Bestimmungen zur oralen Medikation

(DGS - 23.07.2014) Das Bundesagrarministerium hat die Bedingungen für die Verabreichung von Fertigtierarzneimitteln über das Futter oder Wasser verschärft.
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Laut dem neuen Leitfaden muss der Tierhalter vor einer oralen Arzneimittelgabe mit dem Tierarzt einen betriebsindividuellen Risikomanagementplan erarbeiten. Erst dann darf der Tierarzt die Medikamente abgeben. Der Plan muss die kritischen Punkte oraler Medikation im Betrieb benennen. Mindestens enthalten sein müssen die Bereiche Handhabung des Arzneimittels, Lagerung, Förder-, Misch- und Dosier- sowie Futtervorlageeinrichtungen, soweit im Betrieb vorhanden.

Ziel ist es, eine wirksame Dosierung abzusichern, Verschleppungen zu vermeiden, die Anwendersicherheit zu gewährleisten sowie mögliche Umweltauswirkungen auszuloten. Tierhalter und Tierärzte, die orale Fertigarzneimittel über Futter oder Wasser verabreichen, müssen Fachkenntnisse besitzen und dies durch Schulungen nachweisen.

Außerdem konkretisiert der Leitfaden die Anforderungen an die Installation von Dosiereinrichtungen, die Beschaffenheit von Wasserleitungen und die Lagerung.              AgE