Arzneimittelgesetz: Der 1. Juli 2014 rückt näher
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Nach dem Arzneimittelgesetz sind Betriebe, die zur Mast Rinder, Schweine, Hühner oder Puten berufs- oder gewerbsmäßig halten, verpflichtet, der zuständigen Behörde bestimmte Angaben mitzuteilen.
So müssen zunächst bis Dienstag, den 1. Juli 2014, die betroffenen Tierhaltungsbetriebe, die noch nicht in der HIT-Datenbank (Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere – HIT) registriert sind – dies betrifft insbesondere Hühner- und Putenmastbetriebe – sich bei der jeweils zuständigen Adressdatenstelle registrieren lassen.
Alle wichtigen Informationen hierzu erhalten Sie hier: http://www.
hi-tier.de/infoTAM.html
Quelle: ZDG