Legehennenbetriebsregistergesetz: Künftig nur noch eine Kennnummer pro Legehennenstall
(DGS - 10.06.2014) Der Bundestag hat das Gesetz zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes und des Legehennenbetriebsregistergesetzes beschlossen.
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Legehennenbetriebsregistergesetzes darf künftig pro Stall nur noch eine Kennnummer verwendet werden, um auf diese Weise eine Überbelegung leichter feststellen zu können. Das Gesetz war novelliert worden, um die Überwachung der Legehennenhaltung durch Änderungen der Regeln zur Vergabe von Kennnummern für Legehennen haltende Betriebe zu verbessern.
Seit 2004 dürfen in der Europäischen Union mit wenigen Ausnahmen nur noch Eier vermarktet werden, die eine Kennnummer tragen. Die Nummern setzen sich aus einer Kennung für das Haltungssystem, den EU-Mitgliedstaat, das Bundesland, einer Betriebsnummer und einer Stallnummer zusammen. Erfüllt ein Stall die Voraussetzung für mehrere Haltungssysteme, erhielt dieser bisher gleichzeitig verschiedene Kennnummern. In Zukunft muss er sich aber auf eine Kennnummer und damit auf eine Haltungsform festlegen.
Darüber hinaus wird die Meldefrist bei Änderung der Haltungsform von zwei Wochen auf zwei Tage verkürzt. Die Länder können davon abweichen. Anpassungen bei den Vorschriften zur Etikettierung von Rindfleisch wurden durch die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik notwendig. Bei dieser waren zwei Verordnungen durch eine Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse ersetzt worden.