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Antibiotikadatenbank: Betriebsmeldung nicht vergessen

(DGS - 03.06.2014) Betriebe mit berufs- oder gewerbsmäßiger Schweine-, Rinder-, Hühner- oder Putenmast müssen gemäß dem neuen Arzneimittelgesetz bis zum 1. Juli 2014 bei der neuen Antibiotikadatenbank der Bundesländer gemeldet werden, die als Erweiterung der zentralen Datenbank des Herkunftssicherungs- und Informationssystems für Tiere (HIT) aufgebaut werden soll. Darauf hat das schleswig-holsteinische Agarministerium hingewiesen.
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In dem Bundesland könnten Meldungen über HIT oder über den Landeskontrollverband (LKD) erfolgen. Anzugeben seien der Name des Tierhalters, die Anschrift des Betriebes, die Registriernummer nach der Viehverkehrsordnung und die Nutzungsart.

Ab 1. Juli sei jede Behandlung mit Antibiotika pro Kalenderhalbjahr direkt an die HIT-Datenbank oder über den LKD zu melden. Alle Angaben flössen in eine bundesweite Datenbank.

Ein Merkblatt dazu hat das Landeslabor Schleswig-Holstein ins Internet eingestellt.

www.schleswig-holstein.de/melur/de/Behoerden/Landeslabor/03_Aktuelles/Aktuelles_node.html

AgE