Antibiotikadatenbank: Betriebsmeldung nicht vergessen
- Veröffentlicht am
In dem Bundesland könnten Meldungen über HIT oder über den Landeskontrollverband (LKD) erfolgen. Anzugeben seien der Name des Tierhalters, die Anschrift des Betriebes, die Registriernummer nach der Viehverkehrsordnung und die Nutzungsart.
Ab 1. Juli sei jede Behandlung mit Antibiotika pro Kalenderhalbjahr direkt an die HIT-Datenbank oder über den LKD zu melden. Alle Angaben flössen in eine bundesweite Datenbank.
Ein Merkblatt dazu hat das Landeslabor Schleswig-Holstein ins Internet eingestellt.
www.schleswig-holstein.de/melur/de/Behoerden/Landeslabor/03_Aktuelles/Aktuelles_node.html
AgE