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QS-Initiative Tierwohl Geflügel: Kriterienkatalog verabschiedet

Weitere Schritte, um die Brancheninitiative zum Tierwohl Geflügel mit Leben zu erfüllen, haben die Teilnehmer der Fachbeiratssitzung der QS Fachgesellschaft Geflügel GmbH in ihrer Sitzung Mitte Mai beschlossen.
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In der Sitzung des Beirates der QS Fachgesellschaft Geflügel GmbH am 14. Mai 2014 mit Vertretern des Lebensmitteleinzelhandels, der Landwirtschaft, der Futter- und Geflügelwirtschaft wurde die inhaltliche Ausgestaltung der „Initiative zum Tierwohl Geflügel“ einstimmig abgeschlossen. Insgesamt acht neue zusätzliche Anforderungen zum Tierwohl werden den ohnehin hohen Tierhaltungsstandard in der Geflügelfleisch­erzeugung der im Rahmen des QS-Systems aufgezogenen Hähnchen und Puten nachhaltig anheben.

Der Fachbeirat Geflügel verständigte sich abschließend auf die an die Hähnchen- und Putenhalter zu leistenden Zahlungen zum Ausgleich der mit den zusätzlichen Tierwohl-Anforderungen einhergehenden Mehraufwendungen. Nötig sind diese vor allem für die Schaffung eines höheren Platzangebotes in den Ställen für Hähnchen und Puten sowie für die Bereitstellung von zusätzlichen Beschäftigungsmöglichkeiten.

Für den organisatorischen Teil wurden in der Sitzung zudem neue Ideen und Ansätze zur bestmöglichen Umsetzung der Initiative zum Tierwohl Geflügel eingebracht. Der Fachbeirat Geflügel war sich darüber hinaus einig, sich nochmals Zeit zur Aufarbeitung dieser erweiterten Ansätze zur organisatorischen Abwicklung zu nehmen.

Lebensmitteleinzelhandel und Geflügelwirtschaft haben sich weiterhin zum Ziel gesetzt, in der bereits terminierten Sondersitzung des Fachbeirates am 16. Juni 2014 eine abschließende Klärung der Abwicklungsfragen herbeizuführen. Dem folgt dann vor der eigentlichen Marktumsetzung die Prüfung durch das Bundekartellamt.  ZDG