Tiergesundheitsgesetz in Kraft getreten
(DGS - 06.05.2014) Einen höheren Stellenwert bekommt der vorbeugende Schutz vor Tierseuchen im neuen Tiergesundheitsgesetz, das seit dem 1. Mai 2014 gilt und das Tierseuchengesetz ablöst.
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Das seit dem 1. Mai 2014 geltende Tiergesundheitsgesetz enthält neue Regelungen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen sowie zur Verbesserung der Überwachung. So müssen künftig neben den Amtsveterinären auch Tiergesundheitsaufseher, Veterinäringenieure, amtliche Fachassistenten und Bienensachverständige eine anzeigepflichtige Tierseuche anzeigen. Zudem wird für Tierhalter ein Rechtsrahmen zur Vorbeugung von Tierseuchen geschaffen, z. B. durch eigenbetriebliche Kontrollen oder verpflichtende hygienische Maßnahmen.
Rechtlich geregelt ist zudem ein Monitoring zum Gesundheitsstatus der Tiere. Durch die Untersuchung repräsentativer Proben sollen Gefahren für die Tiergesundheit früher erkannt werden. Außerdem können die Behörden künftig Schutzgebiete einrichten. Das sind Gebiete, die überwiegend frei sind von bestimmten Tierseuchen und in die Tiere nur mit nachgewiesenem Gesundheitsstatus verbracht werden können.
Im Rahmen der Prävention von Tierseuchen beobachtet das Friedrich Loeffler-Institut (FLI) die weltweite Tierseuchensituation. Früh soll auf Gefahren aufmerksam gemacht werden, z. B. durch die Einschleppung von Tierseuchenerregern durch lebende Tiere oder Erzeugnisse. Zudem wird eine „Ständige Impfkommission Veterinärmedizin“ am FLI eingerichtet. Sie soll mit Rücksicht auf die Tierseuchensituation in Deutschland Impfempfehlungen erarbeiten.
Abzuwarten bleibt, wie lange es das neue Gesetz geben wird. Laut dem Koalitionsvertrag von CDU und SPD sollen das Tiergesundheits- und das Tierarzneimittelrecht in einem einheitlichen Rechtsrahmen zusammengeführt werden. AgE
Rechtlich geregelt ist zudem ein Monitoring zum Gesundheitsstatus der Tiere. Durch die Untersuchung repräsentativer Proben sollen Gefahren für die Tiergesundheit früher erkannt werden. Außerdem können die Behörden künftig Schutzgebiete einrichten. Das sind Gebiete, die überwiegend frei sind von bestimmten Tierseuchen und in die Tiere nur mit nachgewiesenem Gesundheitsstatus verbracht werden können.
Im Rahmen der Prävention von Tierseuchen beobachtet das Friedrich Loeffler-Institut (FLI) die weltweite Tierseuchensituation. Früh soll auf Gefahren aufmerksam gemacht werden, z. B. durch die Einschleppung von Tierseuchenerregern durch lebende Tiere oder Erzeugnisse. Zudem wird eine „Ständige Impfkommission Veterinärmedizin“ am FLI eingerichtet. Sie soll mit Rücksicht auf die Tierseuchensituation in Deutschland Impfempfehlungen erarbeiten.
Abzuwarten bleibt, wie lange es das neue Gesetz geben wird. Laut dem Koalitionsvertrag von CDU und SPD sollen das Tiergesundheits- und das Tierarzneimittelrecht in einem einheitlichen Rechtsrahmen zusammengeführt werden. AgE