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Eier- und Fleischhandelsrecht: Verordnung wird angepasst

(DGS - 29.04.2014) Eine Verordnung zur Änderung eier- und fleischhandelsrechtlicher Verordnungen hat das Bundesagrarministerium vorgelegt.
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Mit ihr sollen nationale Vorschriften über Handelsklassen für Schweine-, Rinder- und Schaffleisch, ferner über Vermarktungsnomen für Geflügelfleisch und Eier sowie über die Preismeldung von Fleisch an verändertes EU-Recht angepasst werden. Im Wesentlichen geht es um eine Aktualisierung der im nationalen Recht enthaltenen Verweise und Bezüge auf das europäische Recht.

Darüber hinaus sollen dem Entwurf zufolge in der Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Schweineschlachtkörper eine Abbildung durch eine präzisere ersetzt und eine bestehende Lücke in der bußgeldrechtlichen Ahndung geschlossen werden.
In der 1. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung soll eine zweckmäßige Anpassung der von der Preismeldepflicht ausgenommenen Schlachtkörper erfolgen. Schließlich sollen in der 2. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung eine Vorschrift zur Unabhängigkeit eines Klassifizierers angepasst und eine Norm zur Bestimmung der Einstichstelle präzisiert werden. AgE