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Antibiotikaeinsatz: 16. AMG-Novelle ist in Kraft

(DGS - 02. 04. 2014) Am 1. April 2014 trat das im letzten Jahr novellierte Arzneimittelgesetz (AMG) in Kraft. Damit soll ein neues System zur Minimierung des Antibiotikaeinsatzes in Betrieben, die Rinder, Schweine, Hühner und Puten mästen, etabliert werden.

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Die neuen Regelungen verpflichten die Mäster, alle sechs Monate der Behörde zu melden, welche Antibiotika sie in der Zeit in welchen Mengen an welcher Anzahl von Tieren verabreicht haben. „Wir werden bei dem Vollzug des Gesetzes vor allem bei den Statistikpflichten einen geringen Verwaltungsaufwand anstreben“, versprach Bundesagrarminister Christian Schmidt.

Aus den Angaben, die die Betriebe ab 1. Juli 2014 der zuständigen Veterinärbehörde melden müssen, ermittelt die Behörde die betriebliche halbjährliche Therapiehäufigkeit. Liegt ein Betrieb in der oberen Hälfte im Vergleich aller Betriebe, müssen Tierhalter und Tierarzt Ursachen ermitteln und Maßnahmen ergreifen, um Antibiotika zu reduzieren. Ein Betrieb im oberen Viertel muss nach Beratung mit seinem Tierarzt einen schriftlichen Maßnahmenplan zur Senkung des Antibiotikaeinsatz erarbeiten und diesen der Behörde übermitteln.

Der Tierhalter kann von der zuständigen Behörde zu weiteren Maßnahmen verpflichtet werden, darunter Impfungen, die Änderung des Minimierungsplans, Änderungen in der Haltung, Fütterung der Tiere, Besatzdichte oder Hy­giene. Als ultima ratio kann die Behörde das Ruhen der Tierhaltung anordnen. Wenn die Meldungen nicht erfolgen oder Anordnungen nicht befolgt werden, können Bußgelder verhängt werden.    BMEL