Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.

Rechtliche Einordnung von Straußen - Was soll er sein: Huhn oder Schwein?

(DGS - 02.04.2014) In den Gesetzen zur landwirtschaftlichen Tierhaltung kommt der Strauß bislang nicht explizit vor, sondern er wird von Fall zu Fall unterschiedlichen Tierarten zugeordnet. Das hat nun zu einer Situation geführt, die die Existenz eines Straußenhalters massiv gefährdet:
107 Strauße mussten im Dezember 2013 auf der südbadischen Straußenfarm Blumberg gekeult werden, nachdem bei einigen Tieren Antikörper des Geflügelpestvirus vom Typ H5 festgestellt wurden. Der Schock war noch nicht überstanden, als den Farmer die zweite Hiobsbotschaft ereilte: Strauße werden nach dem bisherigen Tierseuchengesetz als Geflügel bewertet.

Die Entschädigung für die gekeulten Strauße betrug deshalb gerade einmal 51 Euro je Tier. Ganze 5 457 Euro wurden von der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg daraufhin für einen Straußen­bestand überwiesen, dessen tatsächlicher Wert weit mehr als das Zehnfache betragen hatte.

War das behördliche Willkür oder gar Schikane? Nein, keineswegs! Gehandelt haben alle beteiligten Behörden und Instanzen nach einem Gesetz, das zu einer Zeit in Kraft getreten ist, als in Deutschland kaum jemand an den Strauß als landwirtschaftliches Nutztier gedacht hat.