Bundesverband Bäuerliche Gänsehaltung: Kennzeichnungspflicht für Produkte aus Stopfleberproduktion gefordert
In einigen europäischen Ländern ist die Produktion von Gänsestopflebern üblich.
Dabei fallen Gänsefleisch, -teile und -federn als „Nebenprodukt“ an, ohne
dass der Verbraucher erkennt, dass es sich um Produkte gestopfter Tiere handelt.
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Im Rahmen ihrer diesjährigen Mitgliederversammlung in Berlin forderten die Mitglieder des seit 2012 im Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) organisierten Bundesverbands Bäuerliche Gänsehaltung (BBG) nachdrücklich, dass im Zuge der Novellierung der Durchführungsverordnung zur EU-Vermarktungsnorm für Geflügelfleisch eine Kennzeichnungspflicht von Gänsefleisch aus der Stopflebererzeugung eingeführt wird.
Die deutschen Gänsehalter distanzieren sich insbesondere mit Blick auf den Tierschutz und das Tierwohl aufs Schärfste von dieser in einigen europäischen Nachbarstaaten erlaubten Form der Gänseerzeugung. „Was wir als deutsche Gänsehalter seit Jahren als tierquälerische Form der Gänseerzeugung verurteilen und was hierzulande zurecht verboten ist, ist in Frankreich, Ungarn und Polen noch heute gängige Praxis“, berichtete der BBG-Vorsitzende Lorenz Eskildsen.
Vor allem die mangelnde Kennzeichnung von Nebenprodukten, die bei der Erzeugung der in vielen Ländern als Delikatesse geltenden Gänsestopfleber anfallen – wie Gänsefleisch, -teile oder -federn – wird vom BBG stark kritisiert: „Die deutschen Verbraucher haben keinerlei Möglichkeiten zu erkennen, aus welcher Erzeugungsform das Gänsefleisch oder die verarbeiteten Federn stammen.“
Zudem können diese Produkte auf dem deutschen Markt zu günstigeren Preisen als die auf deutlich höherem Tierschutzstandard erzeugten deutschen Produkte angeboten werden, da die Stopflebervermarktung ein rentables Geschäft ist und die anderen Bestandteile der Gans entsprechend als kostengünstige Nebenprodukte vermarktet werden können. „Für die sehr naturbelassene Erzeugung von Gänsen in Deutschland entstehen dadurch zwangsläufig gravierende Wettbewerbsverzerrungen und Verdrängungen am Markt“, stellte Lorenz Eskildsen besorgt fest. ZDG
Die deutschen Gänsehalter distanzieren sich insbesondere mit Blick auf den Tierschutz und das Tierwohl aufs Schärfste von dieser in einigen europäischen Nachbarstaaten erlaubten Form der Gänseerzeugung. „Was wir als deutsche Gänsehalter seit Jahren als tierquälerische Form der Gänseerzeugung verurteilen und was hierzulande zurecht verboten ist, ist in Frankreich, Ungarn und Polen noch heute gängige Praxis“, berichtete der BBG-Vorsitzende Lorenz Eskildsen.
Vor allem die mangelnde Kennzeichnung von Nebenprodukten, die bei der Erzeugung der in vielen Ländern als Delikatesse geltenden Gänsestopfleber anfallen – wie Gänsefleisch, -teile oder -federn – wird vom BBG stark kritisiert: „Die deutschen Verbraucher haben keinerlei Möglichkeiten zu erkennen, aus welcher Erzeugungsform das Gänsefleisch oder die verarbeiteten Federn stammen.“
Zudem können diese Produkte auf dem deutschen Markt zu günstigeren Preisen als die auf deutlich höherem Tierschutzstandard erzeugten deutschen Produkte angeboten werden, da die Stopflebervermarktung ein rentables Geschäft ist und die anderen Bestandteile der Gans entsprechend als kostengünstige Nebenprodukte vermarktet werden können. „Für die sehr naturbelassene Erzeugung von Gänsen in Deutschland entstehen dadurch zwangsläufig gravierende Wettbewerbsverzerrungen und Verdrängungen am Markt“, stellte Lorenz Eskildsen besorgt fest. ZDG