EU-Vorhaben zur Reduzierung der Luftverschmutzung: Vorgeschlagene Maßnahmen widersprechen teilweise den Tierschutzzielen
Die Pläne der Europäischen Kommission zur Verringerung der Luftverschmutzung in den Mitgliedsländern und zur Senkung von Grenzwerten bis zum Jahr 2030 sind von den Bundesländern grundsätzlich begrüßt worden. Bei der Bundesratssitzung Mitte März wurde jedoch auch klar, dass bei den bisher vorliegenden Richtlinienvorschlägen zu nationalen Emissionshöchstmengen aus Ländersicht noch Verbesserungs- bzw. Klärungsbedarf besteht.
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Das Kommissionsziel einer Reduzierung des Ammoniakausstoßes in der Landwirtschaft und die dafür vorgeschlagenen Maßnahmen im Bereich der Düngung, Fütterung, Lagerung und Ausbringung von Dung sowie der emissionsärmeren Stallhaltungssysteme werden vom Bundesrat unterstützt.
Vorgesehen ist, die Ammoniakemission bis 2030 um durchschnittlich 27 % in der gesamten EU und um 39 % in Deutschland gegenüber dem Basisjahr 2005 zu senken. Die Länderkammer forderte die Bundesregierung jedoch dazu auf, Gründe für die stark divergierenden Minderungsziele in den einzelnen Mitgliedstaaten und das zugrunde liegende Berechnungsmodell der Kommission in Erfahrung zu bringen.
Auch solle der Bund vor einer abschließenden Bewertung des Richtlinienvorschlags darlegen, welches Ammoniakeinsparpotenzial bestehe, und eine detaillierte Folgekostenberechnung vorlegen, bei der auch mögliche Produktionseinschränkungen und Ertragsausfälle sowie weitere indirekte Folgen für die Land- und Forstwirtschaft einzubeziehen seien. Die Länder wiesen zudem darauf hin, dass Verbesserungen im Bereich des Tierschutzes, wie die Gruppenhaltung von Sauen, zu einem höheren Ammoniakausstoß führten und somit dem Minderungsziel entgegenstünden. AgE