Biogasförderung soll stark beschnitten werden
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel will die einsatzstoffbezogene Vergütung für Strom aus Biomasse streichen. Das geht aus dem Anfang März bekanntgewordenen Referentenentwurf zur Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) hervor.
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Mit der Novelle des EEG sollen neue Instrumente der Mengensteuerung eingeführt und die Kosten des Ausbaus der Erneuerbaren reduziert und „angemessen verteilt“ werden. Dazu will Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel unter anderem Boni streichen und die Degression der Fördersätze stärker am tatsächlichen Zubau ausrichten.
Spätestens ab 2017 soll die Höhe der Förderung über technologiespezifische Ausschreibungen ermittelt werden. Als erstes ist geplant, die Förderung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf das Ausschreibungssystem umzustellen.
Biomasseanlagen sollen künftig stärker bedarfsorientiert einspeisen. Dafür ist ein Flexibilitätszuschlag vorgesehen. Der Zubau soll hier auf 100 MW installierter Leistung pro Jahr begrenzt werden. Die Einspeisevergütung würde sich dafür ab 2016 jeweils zum Quartalsbeginn um 0,5 % verringern. Wird die Zubaugrenze überschritten, fällt die Absenkung höher aus.
Die Neuregelungen sollen grundsätzlich für Anlagen greifen, die nach dem 1. August 2014 in Betrieb genommen worden sind. Ausnahmen gelten für Anlagen, die vor dem 23. Januar 2014 genehmigt oder zugelassen worden sind, aber erst zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2014 in Betrieb genommen werden. Mit den Stichtagregelungen sollen sogenannte Ankündigungs- und Mitnahmeeffekte vermieden werden.
Die einsatzstoffbezogene Vergütung für Strom aus Biomasse wird nach den Plänen Gabriels komplett gestrichen. Übrig bliebe damit nur noch der Anspruch auf Grundvergütung. Einsatzstoffbezogene Sonderfördertatbestände fänden sich dann nur noch für klar definierte Bioabfallvergärungsanlagen und für kleine Gülleanlagen. Mit der Neuregelung sollen der weitere Ausbau der Biogaserzeugung auf „kostengünstige Substrate, insbesondere Rest- und Abfallstoffe“, konzentriert und somit den steigenden Kosten für die Stromerzeugung aus Biogas entgegengewirkt werden. AgE
Spätestens ab 2017 soll die Höhe der Förderung über technologiespezifische Ausschreibungen ermittelt werden. Als erstes ist geplant, die Förderung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf das Ausschreibungssystem umzustellen.
Biomasseanlagen sollen künftig stärker bedarfsorientiert einspeisen. Dafür ist ein Flexibilitätszuschlag vorgesehen. Der Zubau soll hier auf 100 MW installierter Leistung pro Jahr begrenzt werden. Die Einspeisevergütung würde sich dafür ab 2016 jeweils zum Quartalsbeginn um 0,5 % verringern. Wird die Zubaugrenze überschritten, fällt die Absenkung höher aus.
Die Neuregelungen sollen grundsätzlich für Anlagen greifen, die nach dem 1. August 2014 in Betrieb genommen worden sind. Ausnahmen gelten für Anlagen, die vor dem 23. Januar 2014 genehmigt oder zugelassen worden sind, aber erst zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2014 in Betrieb genommen werden. Mit den Stichtagregelungen sollen sogenannte Ankündigungs- und Mitnahmeeffekte vermieden werden.
Die einsatzstoffbezogene Vergütung für Strom aus Biomasse wird nach den Plänen Gabriels komplett gestrichen. Übrig bliebe damit nur noch der Anspruch auf Grundvergütung. Einsatzstoffbezogene Sonderfördertatbestände fänden sich dann nur noch für klar definierte Bioabfallvergärungsanlagen und für kleine Gülleanlagen. Mit der Neuregelung sollen der weitere Ausbau der Biogaserzeugung auf „kostengünstige Substrate, insbesondere Rest- und Abfallstoffe“, konzentriert und somit den steigenden Kosten für die Stromerzeugung aus Biogas entgegengewirkt werden. AgE