Keine Garantie von GVO-Freiheit im Legehennenfutter
Die deutsche Eierwirtschaft sieht eine GVO-Freiheit im Legehennenfutter nicht mehr gewährleistet. Breite Teile der Erzeuger können die Zusage GVO-freier Fütterung nicht mehr aufrecht erhalten.
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Der Bundesverband Deutsches Ei e.V. (BDE) sieht die GVO-Freiheit im Legehennenfutter nicht mehr gewährleistet - und teilt damit die Auffassung der Hähnchen- und Putenhalter. „Das Futtermittel-Monitoring zeigt einen fortlaufenden Anstieg der Beimengungen des Mischfutters mit GVO, mit teils sogar deutlicher Überschreitung des zulässigen GVO-Toleranzwertes. Das bringt uns zu der Auffassung, dass nur ein Verzicht auf die GVO-Freiheit Rechts- und Planungssicherheit für die Betriebe bringt“, betont Günter Scheper als Vorsitzender des im ZDG organisierten Bundesverbandes Deutsches Ei e.V..
So besteht in Deutschland keine Rechtssicherheit gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003. Diese gibt vor, dass Futtermittel nur als GVO-frei beurteilt werden können, wenn sie weniger als 0,9 Prozent gentechnisch veränderte Beimengungen enthalten. Diese Beimengungen dürfen aber nur "zufällig" und müssen "technisch unvermeidbar" sein. Die Produzenten von Legehennenfutter und damit auch die Legehennenhalter sind demzufolge futtermittelrechtlich angreifbar.
Breite Teile der Eiererzeuger teilen diese Einschätzung und müssen deswegen künftig statt GVO-freiem Soja wieder konventionelles Soja als Bestandteil des Fut-ters verwenden. Günter Scheper: „Wenn wir GVO-Freiheit garantieren wollen, diese aber nicht mehr einhalten können, da uns GVO-freies Soja in ausreichender Reinheit eben nicht mehr zur Verfügung steht, dann müssen wir dieser Tatsache Rech-nung tragen. Alles andere wäre bewusste Täuschung von Handel und Verbrauchern. Das ist nicht im Sinne der deutschen Eierwirtschaft.“
Wie auch die Hähnchen- und Putenhalter erkennt der BDE das immer größere Risiko von sogenannten „Kreuz-Kontaminationen“. Die stark angewachsene Anbau-fläche für GVO-Soja im Hauptlieferland Brasilien mit einer für 2014 erwarteten Re-kordernte führt zu einer unvermeidbaren Beimengung von GVO. Immer mehr Produzenten von Legehennenfutter sind nicht mehr in der Lage, die Eiererzeuger mit GVO-freiem Mischfutter zu beliefern. ZDG
So besteht in Deutschland keine Rechtssicherheit gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003. Diese gibt vor, dass Futtermittel nur als GVO-frei beurteilt werden können, wenn sie weniger als 0,9 Prozent gentechnisch veränderte Beimengungen enthalten. Diese Beimengungen dürfen aber nur "zufällig" und müssen "technisch unvermeidbar" sein. Die Produzenten von Legehennenfutter und damit auch die Legehennenhalter sind demzufolge futtermittelrechtlich angreifbar.
Breite Teile der Eiererzeuger teilen diese Einschätzung und müssen deswegen künftig statt GVO-freiem Soja wieder konventionelles Soja als Bestandteil des Fut-ters verwenden. Günter Scheper: „Wenn wir GVO-Freiheit garantieren wollen, diese aber nicht mehr einhalten können, da uns GVO-freies Soja in ausreichender Reinheit eben nicht mehr zur Verfügung steht, dann müssen wir dieser Tatsache Rech-nung tragen. Alles andere wäre bewusste Täuschung von Handel und Verbrauchern. Das ist nicht im Sinne der deutschen Eierwirtschaft.“
Wie auch die Hähnchen- und Putenhalter erkennt der BDE das immer größere Risiko von sogenannten „Kreuz-Kontaminationen“. Die stark angewachsene Anbau-fläche für GVO-Soja im Hauptlieferland Brasilien mit einer für 2014 erwarteten Re-kordernte führt zu einer unvermeidbaren Beimengung von GVO. Immer mehr Produzenten von Legehennenfutter sind nicht mehr in der Lage, die Eiererzeuger mit GVO-freiem Mischfutter zu beliefern. ZDG