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Frankreich:Paris lockert Vogelgrippemaßnahmen

In Frankreich hat die Regierung die bislang geltenden Vorsichtsmaßnahmen gegen eine Ausbreitung des Geflügelgrippe-Virus gelockert. In Anbetracht des Ausbleibens neuer Seuchenfälle durch das hochpathogene Virus H5N1 wurde die aktive und passive Überwachung von Wildvögeln und Nutzgeflügel gelockert.
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Basis der Entscheidung war eine neue Situationsbewertung durch die nationale Agentur für Nahrungsmittelsicherheit (AFSSA), wonach das unmittelbare Ansteckungsrisiko für Geflügel derzeit als „gering“ einzustufen ist. Aufgehoben wurde mit Wirkung vom 12. Oktober 2007 das bis dahin geltende Transportverbot für Wassersingvögel, die von Jägern in Gefangenschaft gehalten und zur Niederwildjagd als Lockvögel eingesetzt werden. Außerdem darf Lebendgeflügel wieder auf Bauernmärkten verkauft und zu Ausstellungen verbracht werden. Von der Lockerung vorerst ausgenommen bleiben indes Gemeinden in fünf Feuchtgebieten mit einem besonderen Risiko in der Region Lothringen. Für diese Gebiete gelten die bisherigen Einschränkungen, die allerdings auch dort mit Wirkung vom 16. November aufgehoben werden sollen, sofern das unmittelbare Ansteckungsrisiko für Nutzgeflügel weiterhin gering bleibt.