Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.

Geflügelpestverordnung: Bereits geltende Maßnahmen sollen zusammengefasst werden

Der Bundesrat hat der vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegten Geflügelpestverordnung nach Maßgabe von 15 fachspezifischen Änderungen zugestimmt. Die Änderungen dienen im Wesentlichen der Klarstellung des Gewollten, der redaktionellen Ergänzung sowie der Verwaltungsvereinfachung. Beispielsweise soll in die Verordnung eine Regelung mit aufgenommen werden, die den Gebrauch der von der Aufstallungspflicht erteilten Ausnahmegenehmigungen bei Ausbruch der Klassischen Geflügelpest so lange „automatisch“ aussetzt, bis die Seuche erloschen ist. Dadurch müssen die Behörden erteilte Genehmigungen nicht widerrufen und werden erheblich entlastet, lautet die Begründung. Mit der Geflügelpest-Verordnung werden die bereits geltenden Maßnahmen zum Schutz vor der Geflügelpest und deren Verschleppung bei Geflügel und Wildvögeln zusammengefasst. Daneben werden einige EU-Vorgaben umgesetzt.
Veröffentlicht am
Artikel teilen:
Ferner stimmte die Länderkammer der Dritten Verordnung zur Änderung der Geflügel-Aufstallungsverordnung zu. Nach dieser Verordnung kann die zuständige Behörde Ausnahmen vom Aufstallungsgebot für Geflügelhaltungen zulassen, wenn sich die Betriebe in unmittelbarer Nähe eines Gebietes befinden, in denen sich wildlebende Watt- und Wasservögel sammeln. Keine Ausnahmen gibt es in einem Restriktionsgebiet.