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Tierschutztransportverordnung: Bundesrat übt deutliche Kritik

Landwirte, Veterinäre, Tierpfleger und vergleichbare Berufsgruppen, die nach dem Inkrafttreten der EU-Tierschutztransportverordnung am 5. Januar 2007 ihren Abschluss gemacht haben, sollen beim gewerblichen Transport von Tieren über eine Strecke von mehr als 65 km auch künftig keinen Befähigungsnachweis benötigen. Das geht aus dem Entwurf zur Änderung der Tierschutztransportverordnung hervor, den der Bundesrat nach einem vor kurzem gefassten Beschluss der Bundesregierung zuleitet. Der Verordnungsentwurf sieht allerdings entsprechend den EU-Vorgaben auch vor, dass solche Personen ihre Eignung mit einem zusätzlichen Lehrgang und einer Prüfung nachweisen müssen, die ihre berufliche Qualifikation vor dem Inkrafttreten der Tierschutztransportverordnung erworben haben. Die Länder sollen bei der Umsetzung dieser Vorgabe laut Entwurf jedoch Gestaltungsspielräume erhalten. Sie sollen die Einzelheiten des geforderten Lehrgangs und der Prüfung in Eigenregie regeln können.
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Der Verordnungsentwurf enthält zudem eine Entschließung, in der die Länderkammer deutliche Kritik an der EU-Vorschrift übt, die nach ihrer Auffassung völlig überzogen ist. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, sich mit Nachdruck für eine Änderung der EU-Tierschutztransportverordnung ein¬zusetzen. Ziel müsse es sein, Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder Studium im Bereich Landwirtschaft generell von der Pflicht zu befreien, einen Befähigungsnachweis vorlegen zu müssen. Die Bundesregierung soll sich außerdem dafür einsetzen, dass gemäß EU-Recht künftig Tierhalter, die ihre eigenen Tiere über eine weite Strecke transportieren, als Transportunternehmer zugelassen werden müssen. Hier dürften nur die allgemeinen Bedingungen für Tiertransporte gelten, nicht jedoch die speziellen der Transportunternehmer. Damit erfolge auch eine Gleichstellung von Tierhaltern mit solchen Landwirten, die Tiere nicht weiter als 50 km transportieren.