Mehr Diskussionsbedarf zur Fleischkennzeichnung in verarbeiteten Produkten
Vor einem möglichen Rechtsvorschlag zur Einführung einer Herkunftskennzeichnung von Fleisch in verarbeiteten Produkten sieht die Europäische Kommission weiteren Diskussionsbedarf. Das geht aus einem Bericht an den Rat und das Europaparlament hervor, den die Behörde im Dezember 2013 veröffentlicht hat.
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Die Publikation wurde vor den Hintergrund des Pferdefleischskandals auf Wunsch der Mitgliedstaaten vorgezogen. In dem Papier untersucht die Kommission, inwiefern und auf welcher Ebene eine Kennzeichnung von Fleisch als Zutat wünschenswert ist. Festgehalten wird zunächst, dass das Verbraucherinteresse an einer solchen Ursprungskennzeichnung erheblich scheine, sich jedoch nicht in einer konkreten Zahlungsbereitschaft niederschlage: Bei einem Preisaufschlag von weniger als 10 % gehe die Zahlungsbereitschaft um 60 % bis 80 % zurück.
Neben der Beibehaltung einer freiwilligen Kennzeichnung betrachtet die Kommission die Auswirkungen einer relativ groben Angabe nach dem Schema EU/Nicht-EU sowie eine länderspezifische Kennzeichnung. Für den dritten Fall wird eine Steigerung der Betriebskosten um bis zu 50 % erwartet, während sich die Zusatzkosten für die Angaben EU/Nicht-EU auf etwa 25 % belaufen dürften.
Die Kommission ist der Ansicht, dass alle möglichen Szenarien Vorteile und Nachteile aufweisen. Sie will deshalb mit dem Rat und dem Europäischen Parlament in einen Dialog eintreten. Auf der Grundlage dieser Gespräche will sie weitere Schritte prüfen.
Lob für diesen vorsichtigen Ansatz kam vom Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL). Der Bericht sei eine gute Diskussionsgrundlage, ließ der BLL verlauten. Das Papier beruhe auf einer unabhängigen Studie und beleuchte in ausgewogener und sachlicher Weise das Für und Wider einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung. So werde deutlich, dass dieses Vorhaben für die Hersteller erhebliche Herausforderungen mit sich bringen würde. Es sei nun Aufgabe von Rat und Europaparlament, die Studienergebnisse zu bewerten und zu entscheiden, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang auf dieser Erkenntnisgrundlage eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung zu rechtfertigen sei - oder eben auch nicht. AgE
Neben der Beibehaltung einer freiwilligen Kennzeichnung betrachtet die Kommission die Auswirkungen einer relativ groben Angabe nach dem Schema EU/Nicht-EU sowie eine länderspezifische Kennzeichnung. Für den dritten Fall wird eine Steigerung der Betriebskosten um bis zu 50 % erwartet, während sich die Zusatzkosten für die Angaben EU/Nicht-EU auf etwa 25 % belaufen dürften.
Die Kommission ist der Ansicht, dass alle möglichen Szenarien Vorteile und Nachteile aufweisen. Sie will deshalb mit dem Rat und dem Europäischen Parlament in einen Dialog eintreten. Auf der Grundlage dieser Gespräche will sie weitere Schritte prüfen.
Lob für diesen vorsichtigen Ansatz kam vom Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL). Der Bericht sei eine gute Diskussionsgrundlage, ließ der BLL verlauten. Das Papier beruhe auf einer unabhängigen Studie und beleuchte in ausgewogener und sachlicher Weise das Für und Wider einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung. So werde deutlich, dass dieses Vorhaben für die Hersteller erhebliche Herausforderungen mit sich bringen würde. Es sei nun Aufgabe von Rat und Europaparlament, die Studienergebnisse zu bewerten und zu entscheiden, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang auf dieser Erkenntnisgrundlage eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung zu rechtfertigen sei - oder eben auch nicht. AgE