Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz gegen Tierhaltung ohne Flächenbezug
Gerade in Rheinland-Pfalz gibt es viele kleine und mittlere flächenarme Betriebe mit spezialisierter Geflügel- oder Schweinehaltung. Da mutet die neue Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz schon seltsam an. Die hat sich nämlich gegen eine Tierproduktion ohne Flächenbezug ausgesprochen.
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Hintergrund dieser grundsätzlichen Positionierung ist die Diskussion um den geplanten Bau einer Hühnerfarm mit 330 000 Legehennen in Birresborn im Landkreis Vulkaneifel, der allerdings durch die Ablehnung des dortigen Gemeinderats unterbundenen wurde.
Die Vollversammlung der Kammer diskutierte Mitte Dezember das Vorhaben in erster Linie unter dem Aspekt der Tierhaltung ohne Flächenbezug und betonte dabei einstimmig das Merkmal der unmittelbaren Bodenertragsnutzung als Wesensbestandteil der traditionellen Landwirtschaft. Zwar seien auch große Tierhaltungsanlagen nicht grundsätzlich abzulehnen, aber eine industrielle Tierhaltung in Gewerbegebieten ohne Bezug zu landwirtschaftlichen Flächen stehe nicht im Einklang mit bäuerlicher Identität und gefährde die regionalen Vermarktungsstrukturen landwirtschaftlicher Produkte.
Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer appellierte deshalb an die Mainzer Landesregierung, an die im Landtag vertretenen Fraktionen sowie an die Planungsbehörden des Landes und der kommunalen Gebietskörperschaften, die Position des landwirtschaftlichen Berufsstandes im Bauplanungsrecht zu berücksichtigen. DGS, AgE
Die Vollversammlung der Kammer diskutierte Mitte Dezember das Vorhaben in erster Linie unter dem Aspekt der Tierhaltung ohne Flächenbezug und betonte dabei einstimmig das Merkmal der unmittelbaren Bodenertragsnutzung als Wesensbestandteil der traditionellen Landwirtschaft. Zwar seien auch große Tierhaltungsanlagen nicht grundsätzlich abzulehnen, aber eine industrielle Tierhaltung in Gewerbegebieten ohne Bezug zu landwirtschaftlichen Flächen stehe nicht im Einklang mit bäuerlicher Identität und gefährde die regionalen Vermarktungsstrukturen landwirtschaftlicher Produkte.
Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer appellierte deshalb an die Mainzer Landesregierung, an die im Landtag vertretenen Fraktionen sowie an die Planungsbehörden des Landes und der kommunalen Gebietskörperschaften, die Position des landwirtschaftlichen Berufsstandes im Bauplanungsrecht zu berücksichtigen. DGS, AgE