Geflügelmast: Ab Juli 2014 Küken aus QS-Brütereien
Mäster von Hähnchen und Puten dürfen ab dem 1. Juli 2014 nur noch Küken aufziehen bzw. mästen, die aus QS-zertifizierten Brütereien stammen.
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Damit will die QS Qualität und Sicherheit GmbH ihr Kontrollnetz enger knüpfen. Um QS-Küken zu erzeugen, müssen Brütereien dann ihre Bruteier von QS-zertifizierten Elterntierbetrieben beziehen.
Die Anforderungen für landwirtschaftliche Elterntierhaltungen (Hähnchen und Pute) sind im Leitfaden Landwirtschaft Elterntierhaltung zusammengefasst.
Die Zertifizierung ist ab dem 1. Januar 2014 möglich, um ausreichend Vorlaufzeit zu geben. Die Teilnahme am QS-System wird, wie bei anderen landwirtschaftlichen Betrieben auch, von Bündlern organisiert. Elterntierbetriebe, die eine QS-Zertifizierung anstreben, können sich ab sofort über einen im QS-System zugelassenen Bündler anmelden.
Brütereien melden sich direkt für die Teilnahme bei QS an. Dazu müssen sie ihre Unternehmens- und Standortdaten in der QS-Datenbank eingeben. Zusätzlich muss eine im QS-System zugelassene Zertifizierungsstelle ausgewählt und mit der Durchführung des Audits beauftragt werden. Nach dem erfolgreichen
Audit sendet QS ihnen einen Systemvertrag zu.
Alle Anforderungen sind im Leitfaden Brütereien enthalten.
Die Audits können ebenfalls am 1. Januar 2014 starten, so dass ausreichend Zeit bis
Juli 2014 bleibt. QS GmbH
Die Anforderungen für landwirtschaftliche Elterntierhaltungen (Hähnchen und Pute) sind im Leitfaden Landwirtschaft Elterntierhaltung zusammengefasst.
Die Zertifizierung ist ab dem 1. Januar 2014 möglich, um ausreichend Vorlaufzeit zu geben. Die Teilnahme am QS-System wird, wie bei anderen landwirtschaftlichen Betrieben auch, von Bündlern organisiert. Elterntierbetriebe, die eine QS-Zertifizierung anstreben, können sich ab sofort über einen im QS-System zugelassenen Bündler anmelden.
Brütereien melden sich direkt für die Teilnahme bei QS an. Dazu müssen sie ihre Unternehmens- und Standortdaten in der QS-Datenbank eingeben. Zusätzlich muss eine im QS-System zugelassene Zertifizierungsstelle ausgewählt und mit der Durchführung des Audits beauftragt werden. Nach dem erfolgreichen
Audit sendet QS ihnen einen Systemvertrag zu.
Alle Anforderungen sind im Leitfaden Brütereien enthalten.
Die Audits können ebenfalls am 1. Januar 2014 starten, so dass ausreichend Zeit bis
Juli 2014 bleibt. QS GmbH