Novelliertes Arzneimittelgesetz verkündet
Die 16.Arzneimittelgesetzes-Novelle ist am 16. Oktober im Bundesgesetzblatt verkündet worden.
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Das 16. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (16. AMG-Novelle) ist am 10. Oktober 2013 vom Bundespräsidenten ausgefertigt und am 16. Oktober im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Es wird am 1. April 2014 in Kraft treten.
Ziel der Neuregelung ist es, den Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung zu minimieren. Sie gibt den Tierhaltern die Möglichkeit, den Antibiotikaeinsatz zu überprüfen und gegebenenfalls zu reduzieren. Die Länderbehörden der Tierarzneimittelüberwachung erhalten deutlich mehr Kontrollbefugnisse.
Der Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium, Dr. Robert Kloos, bezeichnete die Reform als einen „gesundheitspolitisch großen Schritt“. Deutschland leiste damit einen entscheidenden Beitrag zur Eindämmung der Antibiotikaresistenzen im Veterinärbereich und zu deren Bekämpfung. AgE
Ziel der Neuregelung ist es, den Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung zu minimieren. Sie gibt den Tierhaltern die Möglichkeit, den Antibiotikaeinsatz zu überprüfen und gegebenenfalls zu reduzieren. Die Länderbehörden der Tierarzneimittelüberwachung erhalten deutlich mehr Kontrollbefugnisse.
Der Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium, Dr. Robert Kloos, bezeichnete die Reform als einen „gesundheitspolitisch großen Schritt“. Deutschland leiste damit einen entscheidenden Beitrag zur Eindämmung der Antibiotikaresistenzen im Veterinärbereich und zu deren Bekämpfung. AgE