Putenmast in Niedersachsen: Eckwerte per Erlass eingeführt
Per Erlass sind jetzt die „Bundeseinheitlichen Eckwerte für eine freiwillige Vereinbarung zur Haltung von Mastputen“ in Niedersachsen eingeführt worden.
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Wie das Landwirtschaftsministerium in Hannover dazu vergangene Woche erläuterte, ersetzen die Eckwerte, die grundsätzliche Anforderungen an die Putenhaltung festlegen, die bisher gültige Vereinbarung von 1999. Der grüne Landwirtschaftsminister Christian Meyer stellte klar, dass ihm die neuen Tierschutzvorgaben nicht weit genug gehen. Er teilte mit, dass sein Haus mit Nordrhein-Westfalen bereits intensiv an einer entsprechenden Bundesratsinitiative zur Novellierung der Tierschutz-Nutztierverordnung arbeite.
„Insbesondere die Besatzdichte halte ich für eine tierschutzgerechte Haltung nach wie vor für zu hoch“, so der Minister. Nach den neuen Bundeseinheitlichen Eckwerten ist eine Besatzdichte von 45 kg/m² statt 52 kg/m² bei Putenhennen bzw. 50 kg/m² statt bislang 58 kg/m² bei Putenhähnen erlaubt. Die weitere Reduzierung der Besatzdichte – zum Beispiel über einen Stufenplan oder auch in heißen Sommermonaten – sowie eine verbindliche Strukturierung des Stalles und das Vorhalten eines Außenklimabereichs sollten im Zuge der im Tierschutzplan Niedersachsen eingerichteten Arbeitsgruppe weiter ausführlich diskutiert werden. Auch am Ziel der Beendigung des Schnabelkürzens bei Puten spätestens im Jahr 2018 halte Niedersachsen – wie im Tierschutzplan vorgesehen – fest, so Meyer. AgE