Nordrhein-Westfalen: Ministerium verbietet das Töten männlicher Legeküken
Das Verbraucherschutzministerium Nordrhein-Westfalen (NRW) hat am 26. September 2013 einen Erlass zum Verbot der Tötung männlicher Eintagslegeküken herausgegeben.
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Das Verbraucherschutzministerium Nordrhein-Westfalen (NRW) hat am 26. September 2013 einen Erlass zum Verbot der Tötung männlicher Eintagsküken herausgegeben. Hintergrund ist ein Ermittlungsverfahren, das aufgrund einer Anzeige gegen eine Kleinbrüterei eingeleitet wurde. Die Staatsanwaltschaft Münster hat das Ermittlungsverfahren wegen Verbotsirrtums eingestellt, hat das Töten der männlichen Küken aber als tierschutzwidrig eingeschätzt. Die EU regle nur, auf welche Art und Weise Küken getötet werden könnten. Sie regle jedoch nicht, ob die generelle Tötung männlicher Legeküken einen vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes darstelle. Dies sei nicht der Fall und das Töten deshalb strafbar, heißt es dazu aus dem Haus von Landesagrarminister Johannes Remmel.
Diese Rechtauffassung war Grundlage für den Erlass, mit dem die Kreisordnungsbehörden in NRW angehalten sind, die Praxis der Tötung der männlichen Eintagsküken künftig per Ordnungsverfügung zu untersagen. Angesichts der bisherigen Duldung und der europaweiten Tragweite kann eine Übergangsfrist von bis zu einem Jahr eingeräumt werden. Laut Aussage des Ministeriums gegenüber dem Presse- und Informationsdienst Agra-Europe werde der Erlass keinen Sofortvollzug nach sich ziehen.
Der Umgang mit den männlichen Legehenneneintagsküken stelle weltweit eine große Herausforderung dar, stellt der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) dazu klar. Betroffen seien die konventionelle und die ökologische Hennenhaltung. Die Küken würden in Deutschland schonend mit CO2 betäubt und erst dann durch dieses Gas getötet. Die getöteten Eintagsküken würden in Deutschland als ganze Tiere als Tierfutter vermarktet. Ein Großteil werde an Zoos und Tierparks zur Verfütterung an Tiere, die auf solche Nahrung angewiesen seien, abgegeben. Durch die Verwendung als Futtermittel erübrige es sich, andere Tiere zum Zwecke der Verwendung als Tiernahrungsmittel zu halten. Ein Rechtsgutachten bestätige zudem, dass dies in Einklang mit dem deutschen Tierschutzgesetz stehe (Vorliegen eines „vernünftigen Grundes“).
Die deutsche Geflügelwirtschaft setze sich zudem, so betont der ZDG, mit Nachdruck für Alternativen zur Praxis des Tötens männlicher Legeeintagsküken ein. Mit erheblichen finanziellen Mitteln würden Forschungsvorhaben unterstützt. Verfolgte Lösungsansätze seien die Geschlechtserkennung im Ei und das Zweinutzungshuhn. Der Ansatz der frühembryonalen Geschlechtserkennung im Ei funktioniere bereits im Labor, in der Praxis bisher jedoch nicht. Die Option, männliche Eintagslegeküken für die Fleischerzeugung großzuziehen, scheitere europaweit regelmäßig am Fehlen nennenswerter Vermarktungsmöglichkeiten für die Tiere.
An der Züchtung eines Zweinutzungshuhns werde gearbeitet. Allerdings seien die Zuchtmerkmale „Fleischansatz“ und „Legeleistung“ negativ korreliert, so dass ein Zweinutzungshuhn derzeit nur für einen Nischenmarkt in Frage komme. Die schlechtere Futterverwertung bedinge zudem einen höheren Einsatz an Ressourcen. DGS
Diese Rechtauffassung war Grundlage für den Erlass, mit dem die Kreisordnungsbehörden in NRW angehalten sind, die Praxis der Tötung der männlichen Eintagsküken künftig per Ordnungsverfügung zu untersagen. Angesichts der bisherigen Duldung und der europaweiten Tragweite kann eine Übergangsfrist von bis zu einem Jahr eingeräumt werden. Laut Aussage des Ministeriums gegenüber dem Presse- und Informationsdienst Agra-Europe werde der Erlass keinen Sofortvollzug nach sich ziehen.
Der Umgang mit den männlichen Legehenneneintagsküken stelle weltweit eine große Herausforderung dar, stellt der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) dazu klar. Betroffen seien die konventionelle und die ökologische Hennenhaltung. Die Küken würden in Deutschland schonend mit CO2 betäubt und erst dann durch dieses Gas getötet. Die getöteten Eintagsküken würden in Deutschland als ganze Tiere als Tierfutter vermarktet. Ein Großteil werde an Zoos und Tierparks zur Verfütterung an Tiere, die auf solche Nahrung angewiesen seien, abgegeben. Durch die Verwendung als Futtermittel erübrige es sich, andere Tiere zum Zwecke der Verwendung als Tiernahrungsmittel zu halten. Ein Rechtsgutachten bestätige zudem, dass dies in Einklang mit dem deutschen Tierschutzgesetz stehe (Vorliegen eines „vernünftigen Grundes“).
Die deutsche Geflügelwirtschaft setze sich zudem, so betont der ZDG, mit Nachdruck für Alternativen zur Praxis des Tötens männlicher Legeeintagsküken ein. Mit erheblichen finanziellen Mitteln würden Forschungsvorhaben unterstützt. Verfolgte Lösungsansätze seien die Geschlechtserkennung im Ei und das Zweinutzungshuhn. Der Ansatz der frühembryonalen Geschlechtserkennung im Ei funktioniere bereits im Labor, in der Praxis bisher jedoch nicht. Die Option, männliche Eintagslegeküken für die Fleischerzeugung großzuziehen, scheitere europaweit regelmäßig am Fehlen nennenswerter Vermarktungsmöglichkeiten für die Tiere.
An der Züchtung eines Zweinutzungshuhns werde gearbeitet. Allerdings seien die Zuchtmerkmale „Fleischansatz“ und „Legeleistung“ negativ korreliert, so dass ein Zweinutzungshuhn derzeit nur für einen Nischenmarkt in Frage komme. Die schlechtere Futterverwertung bedinge zudem einen höheren Einsatz an Ressourcen. DGS