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Nordrhein-Westfalen: Ministerium verbietet das Töten männlicher Legeküken

Das Verbraucherschutz­minis­terium Nordrhein-Westfalen (NRW) hat am 26. September 2013 einen Erlass zum Verbot der Tötung männlicher Eintagslegeküken herausgegeben.
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Das Verbraucherschutz­minis­terium Nordrhein-Westfalen (NRW) hat am 26. September 2013 einen Erlass zum Verbot der Tötung männlicher Eintagsküken herausgegeben. Hinter­grund ist ein Ermittlungsverfahren, das aufgrund einer Anzeige gegen eine Kleinbrüterei eingeleitet wurde. Die Staatsanwaltschaft Münster hat das Ermittlungsverfahren wege­n Verbots­irrtums eingestellt, hat das Töten der männlichen Küke­n aber als tierschutz­widrig eingeschätzt. Die EU regle nur, auf welche Art und Weise Küken getötet werden könnten. Sie regle jedoch nicht, ob die generelle Tötung männlicher Legeküken einen vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes darstelle. Dies sei nicht der Fall und das Töten deshalb strafbar, heißt es dazu aus dem Haus von Landesagrarminister Johannes Remmel.

Diese Rechtauffassung war Grundlage für den Erlass, mit dem die Kreisordnungs­behörden in NRW angehalten sind, die Praxis der Tötung der männlichen Eintagsküken künftig per Ordnungsverfügung zu untersagen. Angesichts der bisherigen Duldung und der europaweiten Tragweite kann eine Übergangsfrist von bis zu einem Jahr eingeräumt werden. Laut Aussage des Ministeriums gegenüber dem Presse- und Informationsdienst Agra-Europe werde der Erlass keinen Sofortvollzug nach sich ziehen.

Der Umgang mit den männlichen Legehenneneintags­küken stelle weltweit eine große Herausforderung dar, stellt der Zentral­ver­band der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) dazu klar. Betroffen seien die konventionelle und die ökolo­gische Hennenhaltung. Die Küken würden in Deutschland schonend mit CO2 betäubt und erst dann durch dieses Gas getötet. Die ge­töteten Eintagsküken würden in Deutschland als ganze Tiere als Tierfutter vermarktet. Ein Großteil werde an Zoos und Tierparks zur Verfütterung an Tiere, die auf solche Nahrung angewiesen seien, abgegeben. Durch die Verwendung als Futtermittel erübrige es sich, andere Tiere zum Zwecke der Verwendung als Tiernahrungsmittel zu halten. Ein Rechtsgutachten bestätige zudem, dass dies in Einklang mit dem deutschen Tierschutzgesetz stehe (Vorliegen eines „vernünftigen Grundes“).

Die deutsche Geflügelwirtschaft setze sich zudem, so betont der ZDG, mit Nachdruck für Alternativen zur Praxi­s des Tötens männlicher Lege­eintagsküken ein. Mit erheblichen finanziellen Mitteln würden Forschungsvorhaben unterstützt. Verfolgte Lösungsansätze seien die Geschlechtserkennung im Ei und das Zweinutzungshuhn. Der Ansatz der frühembryonalen Geschlechtserkennung im Ei funktioniere bereits im Labor, in der Praxis bisher jedoch nicht. Die Option, männliche Eintagslegeküken für die Fleisch­erzeugung großzu­ziehen, scheitere europaweit regel­mäßig am Fehlen nennenswerter Vermarktungsmöglichkeiten für die Tiere.
An der Züchtung eines Zwei­nutzungshuhns werde gearbeitet. Allerdings seien die Zuchtmerkmale „Fleisch­ansatz“ und „Legeleistung“ negativ korreliert, so dass ein Zweinutzungshuhn derzeit nur für einen Nischen­markt in Frage komme. Die schlechtere Futterverwertung bedinge zudem einen höheren Einsatz an Ressourcen.   DGS