Geflügelfleischwirtschaft begrüßt tariflichen Mindestlohn
Die Unternehmen der Geflügelschlachtung und der Geflügelfleischzerlegung als Wirtschaftszweig der deutschen Fleischwirtschaft begrüßen die Vereinbarung eines tariflichen Mindestlohns ausdrücklich.
- Veröffentlicht am
Die Geflügelfleischunternehmen, organisiert im Bundesverband der Geflügelschlachtereien (BVG), wollen zeitnah in Verhandlungen mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hinsichtlich eines Tarifvertrages zur Vereinbarung eines tariflichen Mindestlohns eintreten. Dieser Tarifvertrag soll über das Arbeitnehmerentsendegesetz allgemeinverbindlich erklärt werden und so verbindlich für alle Unternehmen der Geflügelschlachtung und -zerlegung gelten. Dies würde dann alle Arbeitnehmer betreffen, die im Rahmen eines Werkvertrages oder der Leiharbeit in deutschen Betrieben arbeiten.
Tarifträger sollen die Arbeitgeberverbände der Ernährungsindustrie sein. Um hier die notwendige Vertretungsbefugnis zu haben, erklärten sich kürzlich maßgebliche Unternehmen der Geflügelschlachtung und -zerlegung dazu bereit, Gespräche mit den Arbeitgeberverbänden zum Erwerb einer Mitgliedschaft zu führen. In der Tarifkommission werden Vertreter der Geflügelfleischbranche mitarbeiten. ZDG