Bundesrat hat Novelle des Arzneimittelgesetzes verabschiedet
Der Bundesrat hat am 5. Juli dem 16. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (AMG) zugestimmt. Es soll sechs Monate nach Verkündung in Kraft treten, also voraussichtlich Anfang 2014.
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Eingeführt wird ein System zur Messung von Behandlungshäufigkeiten von Antibiotika (AB) im Betrieb und ein bundesweiter Vergleich der Ergebnisse. Daran schließt sich eine Prüf- und Handlungsverpflichtung der Halter an, um den Antibiotikaeinsatz bei Tieren zu reduzieren. Halter können anhand bundesweiter Kennzahlen vergleichen, wie häufig sie und andere Betriebe Antibiotika einsetzen. Behörden erhalten Kenntnis über Betriebe, bei denen Überwachungsmaßnahmen zu prüfen sind, und Anordnungsbefugnisse, die Art und Weise der Tierhaltung einschließen können. Für die Berechnung der Häufigkeit des AB-Einsatzes muss der Tierhalter Angaben machen. Doppelmeldungen sollen unterbleiben, der Halter kann Dritte mit der Meldung beauftragen.