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Tierschutz

Verbandsklagerecht in mehreren Bundesländern

Nach Bremen, Nordrhein-Westfalen (NRW) und dem Saarland wird es wohl auch in Rheinland-Pfalz ein Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereine geben.
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Landes­agrarministerin Ulrike Höfken hat einen entsprechenden Gesetzentwurf in Mainz vorgestellt. Die Landesregierung wolle Tierschutzvereinen die Möglichkeit einräumen, in tierschutzrechtlichen Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren mitzuwirken und bei Verstößen gegen das Tierschutzrecht zu klagen, erklärte Höfken. Das Mainzer Kabinett soll laut der Grünen-Politikerin den Gesetzentwurf bereits im Grundsatz gebilligt haben. Die Anhörung der Verbände sei angelaufen; im Herbst werde sich der Landtag mit der Verbandsklage befassen. Der Landtag in NRW hat das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereine bereits verabschiedet. Sofern sie vom Land eine Anerkennung erhalten haben, eröffne das Gesetz Tierschutzvereinen die Möglichkeit, im Vorfeld bestimmter Genehmigungsverfahren zur Haltung von Tieren Stellung zu nehmen, hieß es aus dem Agrarressort. Bei Verletzung von Tierschutzvorschriften könnten die Vereine Klagen gegen tierschutzrelevante Erlaubnisse, "etwa zur Kürzung von Schweineschwänzen oder Hühnerschnäbeln erheben oder gegen Genehmigungen zum Bau neuer Ställe", so Landesagrarminister Johannes Remmel. Hans-Michael Goldmann, FDP, zeigte sich über die Einführung des Tierschutz-Verbandsklagerechts in einigen Bundesländern besorgt. Damit würden die Länder ihren Behörden den Sachverstand absprechen und ihre Verantwortung für den Vollzug des Tierschutzes auf Tierschutzvereine verlagern.