Legehennen- Betriebsregistergesetz: Bundesrat stimmt einer Änderung zu
Der Bundesrat hat keine Einwände gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Legehennenbetriebsregistergesetzes. Auf ihrer Sitzung am 21. September 2007 hat die Länderkammer von einer Stellungnahme zu der geplanten Neuregelung abgesehen.
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Mit dem Entwurf soll der Geltungsbereich des Legehennenbetriebsregistergesetzes ausgedehnt werden. Künftig sollen sich auch Betriebe registrieren lassen müssen, die weniger als 350 Legehennen halten und nur Eier der Güteklasse B vermarkten. Bislang sind Betriebe mit weniger als 350 Hennen nur dann verpflichtet, gegenüber der jeweiligen Landesbehörde detaillierte Angaben über ihren Produktionszweig zu machen, wenn sie Eier der Güteklasse A vermarkten.
Die Bundesregierung begründet die vorgesehene Neuregelung mit einer entsprechenden Änderung des EU-Rechts. Sie geht allerdings davon aus, dass die Zahl der von der Gesetzesänderung betroffenen Betriebe nicht groß ist.