Genehmigungsverfahren
Weg zur Erleichterung endgültig frei
Die in Aussicht gestellten Erleichterungen im Immissionsschutz haben eine weitere und bislang nicht vorhersehbare Hürde genommen. Der Bundesrat stellte am 21. September 2007 fest, dass das bereits beschlossene Gesetz zur Reduzierung und Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren seiner Zustimmung bedarf. Gleichzeitig stimmte die Länderkammer der Neuregelung zu.
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Dieser zusätzliche formale Akt war notwendig geworden, um einen juristischen Fehler zu heilen und zu vermeiden, dass der Bundespräsident dem Gesetz seine Zustimmung verweigert. Im bereits abgeschlossenen Verfahren war das Gesetz als nicht zustimmungspflichtig eingeordnet worden. Eine rechtliche Prüfung hatte jedoch ergeben, dass dies nicht zutreffe und der Bundesrat sehr wohl die Neuregelung billigen müsse. Dies wurde nunmehr nachgeholt.
Das Gesetz sieht bekanntlich auch für die Landwirtschaft eine Reihe von Vereinfachungen beim Immissionsschutz und bei der Umweltverträglichkeitsprüfung vor. Unter anderem entfällt mit der Neuregelung die UVP-Pflicht bei Tierhaltungsanlagen einer bestimmten Anlagengröße in Abhängigkeit vom festgelegten Flächenbezug. Diese Regelung führte in der Praxis dazu, dass auch kleinere Tierhaltungsanlagen, bei denen vergleichsweise geringe Umweltauswirkungen zu erwarten sind, aufgrund des Flächenbezugs im Einzelfall UVP-pflichtig seine können.