Niederlande: Früheres Aus für das Schnabelkürzen?
Für die niederländischen Geflügelhalter soll drei Jahre eher als bislang geplant ein strengeres Tierschutzgesetz gelten. Dies geht aus einem Schreiben hervor, das die für Landwirtschaft zuständige Staatssekretärin im Haager Wirtschaftsministerium, Sharon Dijksma, an die Zweite Kammer des niederländischen Parlaments gerichtet hat.
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Unter anderem soll das Schnabelkürzen zur Vorbeugung des Federpickens bei Hennen, Hähnen und Puten bereits ab 2018 verboten werden. Ursprünglich sollte diese Regelung erst 2021 in Kraft treten. Eine noch frühere Verschärfung des Tierschutzgesetzes sei allerdings nicht möglich, weil das Verletzungsrisiko der Tiere durch das Federpicken zu groß sei, erläuterte die Staatssekretärin. Der Geflügelsektor benötige Zeit, um hierfür mit Blick auf die Haltungsbedingungen und das Management vorbeugende Lösungen zu entwickeln. Außerdem brauche die Zucht von „sozialeren“ Tieren Zeit. „Ein früheres Verbot würde zu einem Blutbad in den Ställen führen“, warnte Dijksma.
Außerdem kündigte sie an, sich dafür einzusetzen, dass entsprechende Regeln EU-weit eingeführt würden. Dadurch wolle sie vermeiden, dass die Wettbewerbsfähigkeit der niederländischen Geflügelbranche gegenüber Konkurrenten in Ländern mit weniger strengen Gesetzen beeinträchtigt werde. AgE