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Novelle Baugesetzbuch: Grünes Licht

Der Bundesrat stimmte am 3. Mai 2013 der Neuregelung zum Baugesetzbuch zu.
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Ein Antrag Brandenburgs auf Anrufung des Vermittlungsausschusses war gescheitert. Die rot-rote Landesregierung hatte dies mit einer zu weitgehenden Einschränkung der Privilegierung für gewerbliche Tierhaltungen begründet, dafür aber keine Mehrheit bekommen. Keine Zustimmung fand zudem ein Entschließungsantrag Niedersachsens, demzufolge in viehdichten Regionen weitere Einschränkungen der Privilegierung und andere Schritte notwendig seien. Gefasst wurde aber eine Entschließung, die die im Gesetz geregelte Flexibilisierung der Umnutzung von Gebäuden im Außenbereich kritisiert. Laut Länderkammer läuft sie dem Ziel zuwider, die Innenentwicklung zu stärken und die Neuinanspruchnahme von Flächen zu vermeiden. Mit dem Gesetz wird u. a. die baurechtliche Privilegierung gewerblicher Tierhaltungen im Außenbereich eingeschränkt. Als Schwellenwerte für die Privilegierung ge­werb­li­cher Anlagen gelten künftig 30 000 Junghennen oder Mastgeflügel, 15 000 Hennen oder Truthühner, 1 500 Mastschweine, 560 Sauen, 4 500 Ferkel, 500 Kälber oder 600 Rinder. Bestehende Ställe auf demselben Betriebs- und Baugelände werden angerechnet. Für die Errichtung solcher Ställe ist künftig ein Bebauungsplan oder Vorhaben- und Erschließungsplan nötig. Betriebe, die über die Hälfte ihres Futters auf eigenen Flächen produzieren können und nicht als gewerblich eingestuft werden, bleiben privilegiert.