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Freilandhaltung wieder die Regel

In Deutschland ist die Freilandhaltung von Geflügel wieder die Regel. Das bestimmt die Erste Verordnung zur Änderung der Geflügelpest-Verordnung, der der Bundesrat am 3. Mai 2013 ohne Maßgabe zugestimmt hat.
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Behörden haben jetzt nur noch die Möglichkeit, auf Basis einer Risikobewertung die Aufstallung regional anzuordnen. Bislang war die Freilandhaltung von Geflügel nur mit amtlicher Ausnahmegenehmigung möglich (siehe auch DGS-Heft 15/2013). Der Vizepräsident des Zentral­verbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG), Dr. Bernd Diekmann, bemerkte dazu, dass man kritisch hinterfragen dürfe, warum im Vorfeld keine aktuelle Risikobewertung erstellt worden sei. Das Ministerium hatte sich auf die letzte Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) vom 4. Oktober 2011 berufen, in der das Risiko der Einschleppung von in Deutschland vorhandenen HPAI-Viren in Hausgeflügelbestände durch Wildvögel, das Verbringen von Wassergeflügel oder durch Personen und Fahrzeuge als gering bzw. vernachlässigbar eingestuft wurde. Diekmann verwies auf den aktuellen schwachpathogenen Vogelgrippefall im Emsland. Der Vizepräsident des Deutschen Bauernverbandes und Vorsitzende des DBV-Fachausschusses Eier und Geflügel, Werner Hilse, unterstrich die gemeinsame Position mit dem ZDG. Eine schnelle und praktikable Umsetzung der Stallpflicht von Geflügel sei ein wesentlicher Beitrag zum Schutz der Geflügelbestände. Die Behörden stünden ­ weiter in der Verantwortung, eine Anordnung der Stallpflicht effektiv umzusetzen. Beide Verbände appellierten an die Eigenverantwortung aller Geflügelhalter, gängige Biosicherheitsmaßnahmen weiter konsequent umzusetzen.