Deutschland: Aufstallungsgebot für Geflügel soll aufgehoben werden
Das Bundesagrarministerium (BMELV) will das nach dem Auftreten der Klassischen Geflügelpest erlassene grundsätzliche Aufstallungsgebot für Geflügel aufheben und Freilandhaltung als Regelhaltung wieder zulassen.
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Die Behörden sollen aber ermächtigt werden, bei Gefahr in bestimmten Risikogebieten die Aufstallung nach einer Risikobewertung anordnen zu können. Das BMELV begründet die dafür vorzunehmende Änderung in der Geflügelpest-Verordnung mit der seit mehr als drei Jahren günstigen epidemiologischen Situation hinsichtlich des Auftretens von hochpathogener Aviärer Influenza (HPAI) – der letzte Fall sei am 6. März 2009 bei einer erlegten Wildente bei Starnberg festgestellt worden. Das BMELV begründet den Schritt zudem mit der letzten Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts vom 4. Oktober 2011, in der das Risiko der Einschleppung eines bereits in Deutschland vorhandenen HPAI-Virus in Hausgeflügelbestände durch Wildvögel als gering sowie das Risiko der Einschleppung durch den Personen- und Fahrzeugverkehr in Deutschland derzeit als vernachlässigbar eingestuft wurde.
Das generelle Freilandhaltungsverbot in Deutschland basiert bisher auf § 13 der GeflügelpestVerordnung. Ausnahmen sind möglich. Für die deutsche Geflügelwirtschaft ist in jedem Fall die schnelle praktische Durchsetzbarkeit einer Stallpflicht von Geflügel bei gegebener Risikosituation von außerordentlicher Bedeutung. Das hat der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) immer wieder gegenüber dem BMELV betont.
Der Änderungsentwurf zur Geflügelpest-Verordnung liegt im Bundesrat und steht am 15. April 2013 auf der Tagesordnung.