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Immissionsschutz: Keine weitere Verschärfung geplant

Die Bundesregierung plant derzeit keine Verschärfung der immissionsschutzrechtlichen Anforderungen an Tierhaltungsanlagen. Das geht aus der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs vom Bundeslandwirtschaftsministerium, Dr. Gerd Müller, auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hervor.
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Die derzeit geltenden Regelungen reichten im Grundsatz aus, weil hiermit ein Instrumentarium für die Begrenzung anlagenbezogener Emissionen und Immissionen zur Verfügung stehe, heißt es. Dennoch werde regelmäßig überprüft, ob beispielsweise die Weiterentwicklung des Standes der Technik eine Anpassung der Regelwerke erforderlich mache und ob Immissionswerte angepasst oder neu abgeleitet werden müssten. Die Technik zur Abluftreinigung hält die Bundesregierung nach den Ausführungen des Staatssekretärs insbesondere bei einigen Haltungsformen in der Schweine- und Geflügelmast für ein geeignetes Mittel, um die Emissionen zu mindern. Gebräuchliche Anlagen erreichten für Gesamtstaub und Ammoniak eine Abscheidung zwischen 70 % und 90 % der Emissionen. Aufgrund von Informationen einzelner Länder seien zwischen 2009 und 2012 mindestens knapp 400 Abluftreinigungsanlagen eingebaut worden. Aus Umfragen bei Herstellern gehe hervor, dass zwischen 1997 und 2010 allein in der Schweinehaltung rund 760 Abluftreinigungsanlagen errichtet worden seien. Der Einbau sei entweder freiwillig erfolgt oder weil er zur Einhaltung der Geruchsimmissionswerte notwendig gewesen sei. Dies sei der Hintergrund, dass nach einer Darstellung des Thünen-Instituts lediglich 1 % der deutschen Geflügel- und Schweinehaltungsbetriebe über eine Abgasreinigungsanlage verfügten.