Eierwirtschaft befürwortet Herkunftskennzeichnung für Lebensmitteln mit Eibestandteilen
Die deutsche Eierwirtschaft befürwortet eine EU-weit geltende Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln, die Eier oder Eiprodukte enthalten.
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„Der Verbraucher soll auf den ersten Blick erkennen können, aus welchem Land und aus welcher Haltungsform die weiterverarbeiteten Eier stammen – wie bei Schaleneiern auch“, sagt Dr. Bernd Diekmann, Vorsitzender des Bundesverbandes Deutsches Ei (BDE) und Vizepräsident des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG). Vor diesem Hintergrund begrüßt der BDE die Entschließung des Bundesrates am 22. März 2013, mit welcher die Bundesregierung aufgefordert wird, eine entsprechende Lebensmittel-Kennzeichnung zu prüfen und sich für eine EU-weit gültige Regelung einzusetzen. Als ersten Schritt sieht die deutsche Eierwirtschaft jedoch die vom BDE mehrfach geforderte verpflichtende Herkunftskennzeichnung sämtlicher Eiprodukte und Eier, die zur Weiterverarbeitung an die Lebensmittelwirtschaft geliefert werden.
Hintergrund für die Forderung der deutschen Eierwirtschaft ist nicht zuletzt das in einigen EU-Mitgliedsstaaten noch immer missachtete Verbot konventioneller Käfighaltung.
In einer am 22. März 2013 vom Bundesrat verabschiedeten Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert zu prüfen, wie die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung zu ändern sei, wobei die Regelung unabhängig davon gelten sollte, ob die Eier in Deutschland produziert worden sind oder nicht. Der Bundesrat begründet seine Forderung damit, dass die deutschen Verbraucher mehrheitlich Eier aus Käfighaltungen ablehnten.