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Novelle Arzneimittelgesetz: Bundestag stimmt zu

Die 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) wurde letzte Woche vom Bundestag beschlossen. Nutztierhalter mit überdurchschnittlichem Antibiotikaverbrauch können künftig zu speziellen Maßnahmen verpflichtet werden.
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Demnach müssen Tierhalter Antibiotikaanwendungen regelmäßig melden. Aus den bundesweiten Daten erstellt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) halbjährlich einen Index über die durchschnittliche Antibiotikahäufigkeit. Alle Nutztierhalter mit überdurchschnittlichem Antibiotikaeinsatz müssen die Gründe dafür mit ihrem Tierarzt prüfen, sie können zu Gegenmaßnahmen verpflichtet werden. Um die Wirksamkeit der für die Humanmedizin wichtigen Antibiotika nicht zu gefährden, sollen laut Bundesagrarministerin Ilse Aigner zudem Voraussetzungen geschaffen werden, bei diesen Stoffen eine Anwendung in enger Ausrichtung an der Zulassung vorzuschreiben. Werde ein Antibiotikum in einem Betrieb ohne ausreichenden Behandlungserfolg eingesetzt, müsse vor dem Wirkstoffwechsel zuerst der Erreger und dessen Empfindlichkeit gegen den Wirkstoff durch eine Laboruntersuchung eindeutig bestimmt werden.