Lebens-/Futtermittelgesetz: Bei Täuschungen schneller informieren
Die schwarz-gelbe Koalition will Verbraucher als Reaktion auf den Pferdefleisch-Skandal künftig schneller über Täuschungen und Betrügereien bei Lebensmitteln informieren.
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In Zukunft sollen die Schwellen gesenkt werden, ab denen Behörden über kritische Produkte und deren Hersteller informieren. Die Opposition kritisierte, die Regelungen seien zu vage. Vorgesehen ist eine Änderung im Lebens- und Futtermittelgesetzbuch. Die Lebensmittelbehörden sollen Verbraucher künftig auch über Täuschungen informieren, wenn diese für den Verursacher kein oder nur ein geringes Bußgeld nach sich ziehen. Demnach sollen die Behörden künftig auch dann informieren, wenn etwa ein Lebensmittelhersteller eine Verbrauchertäuschung fahrlässig begangen hat. Dies kann, wie etwa im Pferdefleisch-Skandal, dann der Fall sein, wenn ein Produzent fleischhaltige Produkte ohne sein Wissen mit nicht gekennzeichneten Zutaten verkauft hat, im Vertrauen auf richtige Angaben des Fleischlieferanten. Bisher war nur geregelt, dass Behörden informieren mussten, wenn Unternehmen vorsätzlich getäuscht hatten und ein Bußgeld von über 350 Euro zu erwarten war. EPEGA