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Ermittlungsverfahren gegen Eierbetriebe: Nicht die Branche pauschal verurteilen

Das Spiegel-Magazin hat am 25. Februar 2013 unter dem Titel „Die Beichte des Bauern“ u.a. darüber berichtet, dass Staatsanwälte hunderte Betriebe von Legehennenhaltern durchsuchen.
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Laut der Staatsanwaltschaft Oldenburg geht es um zirka 150 Ermittlungsverfahren in Niedersachsen, die seit 2011 laufen. Betroffen seien Betriebe aller Haltungsformen. Oberstaatsanwältin Dr. Frauke Wilke hat betont, dass es sich um laufende Verdachtsfälle handele, deren Ermittlungen noch nicht abgeschlossen seien. Rund 50 weitere Verdachtsfälle seien an andere Bundesländer abgegeben worden. Aufgrund von Überbelegung in Ställen werde wegen des Verdachts des Betruges, des Verstoßes gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch und zum Teil gegen Verstöße gegen das Öko-Landbaugesetz ermittelt. Die deutsche Eierwirtschaft fordert eine rückhaltlose, schnelle Aufklärung der Vorwürfe gegen Legehennenhalter. „Wir haben ein ureigenes Interesse daran, dass die Ermittlungen umfassend und rasch vonstattengehen“, sagt Dr. Bernd Diekmann, Vizepräsident des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) und Vorsitzender des Bundesverbandes Deutsches Ei (BDE). Es dürfe nicht sein, dass die gesamte Branche pauschal vorab verurteilt werde. „Für jedes der Unternehmen gilt bis zu einer Entscheidung die Unschuldsvermutung“, mahnt Diekmann. ZDG-Präsident Leo Graf von Drechsel appelierte an Medien und Öffentlichkeit, in der Bewertung der Vorgänge sauber zu differenzieren und, ausgehend von einem Anfangsverdacht gegen einzelne Unternehmen, nicht die gesamte deutsche Geflügelwirtschaft in Misskredit zu bringen.