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Genehmigungsverfahren

Filter-Erlass für Geflügelställe in NRW

Bei Neugenehmigungen von Schweinehaltungsanlagen mit über 2 000 Plätzen ist in Nordrhein-Westfalen ab sofort der Einbau von Abluftreinigungsanlagen Vorschrift.
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Bei bestehenden Anlagen dieser Größe ist, soweit technisch möglich und verhältnismäßig, mit einer Umsetzungsfrist von drei Jahren eine Abluftreinigung nachträglich einzubauen. Das schreibt der Filter-Erlass vor, den Landesagrarminister Johannes Remmel letzte Woche in Kraft gesetzt hat. Erklärt ein Betrieb rechtsverbindlich, dass er seine Anlage in fünf Jahren stilllegt, entfällt die Pflicht. Auch für kleinere Schweineställe und Geflügelanlagen schreibt der Ländererlass Abluftreinigungen vor, wenn durch den Betrieb schädliche Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden. Zudem ist künftig in NRW in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für Schweine- und Geflügelställe festzustellen, ob Anhaltspunkte für eine Gesundheitsgefährdung durch Bioaerosole vorliegen.