Nordrhein-Westfalen geht neue Wege bei der Planung von Stallbauten
Mögliche Konflikte um geplante Stallbauten im Außenbereich sollen in Nordrhein-Westfalen (NRW) künftig früher erkannt und in Kooperation zwischen Bauherren, landwirtschaftlichen Organisationen und kommunalen Gebietskörperschaften gelöst werden.
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Darauf haben sich der Städte- und Gemeindebund, der Landkreistag sowie die Landwirtschaftskammer mit dem Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband (WLV) und dem Rheinischen Landwirtschafts-Verband (RLV) in einer Rahmenvereinbarung verständigt. Ziel ist es, Agrarbetrieben mit Tierhaltung Entwicklungsperspektiven zu erhalten und dabei die Wohn-, Lebens- und Arbeitsverhältnisse in den Kommunen zu achten sowie die städtebauliche Entwicklungsplanung zu respektieren.
Die Rahmenvereinbarung soll dezentral umgesetzt werden, da ein Ansatz in den Kreisen Borken,
Coesfeld und Unna mit seinen kreisangehörigen Städten und Gemeinden bereits zum Erfolg geführt hat. In weiteren Kreisen wird die Umsetzung noch erfolgen.