Tierschutznovelle: Endlich durch
Der Bundesrat hat am 1. Februar 2013 der vom Bundestag beschlossenen Novelle des Tierschutzgesetzes zugestimmt. Für den Vermittlungsausschuss gab es keine Mehrheit, weil sich die von großen Koalitionen regierten Länder Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Saarland der Stimme enthielten.
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In den Ländern sprach sich die CDU gegen ein Vermittlungsverfahren aus. Bei unterschiedlichen Auffassungen sehen die Koalitionsverträge Stimmenthaltung im Bundesrat vor. Ohne das künftig rot-grün regierte Niedersachsen, das sich ebenfalls enthielt, gab es keine Stimmenmehrheit der rot-grün oder rot-rot regierten Länder.
Mit der Novelle tritt am 1. Januar 2019 ein Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration in Kraft. Die dann zu erfolgende Schmerzausschaltung vor der Kastration kann der Landwirt selbst vornehmen. Der Schenkelbrand beim Pferd bleibt zulässig, ab 2019 aber nur unter lokaler Betäubung.
Tierhalter werden zu betrieblichen Eigenkontrollen verpflichtet. In deren Rahmen sind geeignete Tierschutzindikatoren zu erheben und zu bewerten.