Baugesetzbuch: Öffentliche Anhörung
Der Bundestagsausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wird am 30. Januar 2013 eine öffentliche Anhörung zum vorliegenden Entwurf zur Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB) durchführen. Zu den Sachverständigen zählt Dr. Helmut Born vom Deutschen Bauernverband.
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Die Landwirtschaft ist mehrfach von der geplanten Neuregelung betroffen. Zum einen sollen gewerbliche Tierhaltungen mit der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) von der in § 35 BauGB geregelten Privilegierung herausgenommen werden. Zum anderen soll die Innenentwicklung von Gemeinden gestärkt werden, um Agrarflächen im Außenbereich zu schonen. Unter anderem soll bei der Aufstellung von Bebauungsplänen die Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlicher oder als Wald genutzter Flächen begründet werden müssen. Schließlich will die Regierung die Umnutzung von landwirtschaftlichen Gebäuden im Außenbereich lockern. In begründeten Einzelfällen soll bei Nutzungsänderungen unter bestimmten Voraussetzungen die Neuerrichtung von Gebäuden zulässig sein.