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AMG-Novelle: Forderungen der Länder abgelehnt

Die Bundesregierung lehnt die meisten Länderforderungen zur Novelle des Arzneimittelgesetzes ab. So will sie nicht dem Vorschlag folgen, die vorgesehene Antibiotika-Datenbank bundeseinheitlich zu regeln.
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Auch die von Länderseite geforderten detaillierteren Vorgaben für die Angaben der Betriebsleiter zum Antibiotikaeinsatz werden teilweise abgelehnt. Das gilt etwa für Angaben zur verabreichten Menge des Arzneimittels pro Tier und Tag. Die Verbrauchsmenge als zweiter Indikator für den Antibiotikaeinsatz neben der Therapiehäufigkeit sei nicht nötig. Gleichzeitig räumt die Regierung ein, dass Kenntnisse über die Verbrauchsmengen hilfreich sein könnten. Dazu habe man eine Studie in Auftrag gegeben. Prüfen will die Regierung die vom Bundesrat angeregte Einbeziehung von Aufzucht- und Zuchtbetrieben sowie weiterer Tierarten in das geplante Monitoring.