Agrarinvestitionsförderung: Abschaffung der Regelförderung beim Stallbau?
Offen erscheint der Ausgang des Bund-Länder-Streits über die Ausgestaltung der einzelbetrieblichen Investitionsförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK).
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Vor der Sitzung des Planungsausschusses am 12. Dezember (nach Redaktionsschluss) in Berlin war das Ergebnis offen. Aller Voraussicht nach wird Agrarministerin Ilse Aigner für ihren Vorschlag zwar die Stimmen ihrer Grünen und SPD-Ministerkollegen bekommen; eine Mehrheit hatte sie aber vor der Sitzung noch nicht. Aigner möchte nur noch Stallbauten mit erhöhtem Satz fördern, wenn sie über dem Gesetz liegende Tierschutzstandards erfüllen. Investitionen in besonders tiergerechte Verfahren sollen mit 40 % der förderfähigen Investitionskosten bezuschusst werden. Die Kriterien dafür werden im AFP (Agrarinvestitionsförderungsprogramm) festgelegt. Alle Investitionen außer Stallbauten sollen mit bis zu 20 % gefördert werden können, wenn sie besondere Anforderungen im Klima-, Umwelt- oder Verbraucherschutz erfüllen.