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Tierseuchenabwehr: Prävention erhält größeres Gewicht

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines neuen Tiergesundheitsgesetzes abgeschlossen, das das Tierseuchengesetz ablösen soll.
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Der Gesetzentwurf enthält zahlreiche Ermächtigungen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen. Damit kann das Bundesagrarministerium die Seuchenbekämpfung bundeseinheitlich durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates regeln. So sollen Behörden zum Zweck der Seuchenabwehr eigenbetriebliche Kontrollen sowie verpflichtende hygienische Maßnahmen anordnen können. Am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) soll eine „Ständige Impfkommission Veterinärmedizin“ eingerichtet werden. Die soll je nach Tierseuchensituation in Deutschland Impfempfehlungen erarbeiten. Mit einem Monitoring sollen Gefahren für die Tiergesundheit früher erkannt werden. Außerdem sollen die Behörden Schutzgebiete einrichten können, die überwiegend tierseuchenfrei sind und in die Tiere nur mit nachgewiesenem bestimmten Gesundheitsstatus verbracht werden dürfen. Erweitert werden soll der Personenkreis, der Tierseuchen anzeigen muss. Neben den Tierärzten soll dazu auch das Fachpersonal in den Tierhaltungen verpflichtet werden.