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Italien: Verpflichtende Herkunftskennzeichnung für Geflügel verstößt gegen EU-Recht

Italien gerät wegen seiner verpflichtenden Herkunftskennzeichnung bei Geflügel immer stärker unter Druck.
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Nachdem ein Ende 2005 versandtes Mahnschreiben nicht gefruchtet hatte, eröffnete die Europäische Kommission kürzlich gegen die italienische Regierung die zweite Stufe eines Vertragsverlet¬zungs¬verfahrens. Die Pflicht, das Herkunftsland von Geflügelfleisch auf dem Etikett anzugeben, versto¬ße gegen die EU-Kennzeichnungsregeln, könne zu Marktverzerrungen führen und den Handel behindern, begründete die Brüsseler Behörde ihre Initiative. Das Argument der italienischen Regierung, ihre Kennzeichnungsvorgaben trügen dazu bei, Geflügelfleisch bei einem Ausbruch der Klassischen Geflügelpest rasch zurückverfolgen und vom Markt nehmen zu können, wies die Kommission als nicht stichhaltig zurück. Die strengen EU-Veterinärbestimmungen stellten sicher, dass in der Gemeinschaft ausschließlich sicheres Geflügelfleisch auf den Markt komme. Außerdem leisteten die EU-Kennzeichnungsvorschriften Gewähr, dass die Verbraucher korrekt informiert und nicht in die Irre geführt würden.